Die Bischöfe zu Meißen und das Kloster Buch.

Register Aussteller Zeugen (Herren) Zeugen (Kleriker) Zeugen (Bürger) Personen im Kontext
Bff. von Meißen Mgff. von Meißen Bgff. von Altenburg Bgff. von Leisnig Herren von Colditz Personen anderer Klöster

Von den überlieferten Urkunden wurden 32 von den Bischöfen von Meißen ausgestellt, 30 davon bis 1400. Aus dem 15. Jahrhundert sind dagegen 5 Urkunden des Konzils von Basel und 5 Urkunden der Kurie von Rom erhalten. Bis 1266 sind es nach den Untersuchungen von [LUDWIG (2008)] bis auf eine Ausnahme alles Empfängerausfertigungen, also von Mönchen des Klosters Buch geschrieben.

Die früheste erhaltene Urkunde Bischof Brunos II. zur Bestätigung der Übertragung der Parochie Leisnig an das Kloster liegt in zwei Ausfertigungen vor, die Raum für Interpretationen bieten: in der ersten hatte Propst Dietrich als parrochianus dem plebanus in Leisnig den größten Teil der Einkünfte der dos zugewiesen. Damit blieb dem Kloster lediglich das Patronatsrecht. In der zweiten wird nur bestimmt, dass dem sacerdos so viel zu geben sei, dass es ausreichend ist. Die Zeugenreihen sind gleich und werden angeführt von eben diesem Propst Dietrich, gefolgt von weiteren Mitgliedern des Domkapitels, dem plebanus Heidenreich von Leisnig und zwei Äbten von Altzelle, kein Abt oder Konventuale von Buch wird genannt.

Ein halbes Jahr später nahm jedenfalls Bischof Bruno das Kloster unter seinen Schutz, mediante abbate Bruningo, durch Vermittlung des Abtes Bruning. Abt Bruning hatte wohl dem Schutz zugestimmt und dafür die günstigere Ausfertigung erhalten? Hinzuweisen ist allerdings noch auf die fehlerhafte Datierung beider Urkunden. Nach Schieckel wurden sie im Dezember 1215 ausgestellt, dann wäre die Übertragung der Parochie ohne Nennung des Abtes erfolgt. Deshalb ist der Datierung von [LUDWIG (1996)] zu folgen und anzunehmen, dass im Dezember 1214 der Abt noch nicht eingesetzt war.

Der 1192 genannte Otto von Lobdeburg wird nicht mehr erwähnt, er war 1207 Bischof von Würzburg geworden. Jedoch ist noch 1217 ein Hermann von Lobdeburg in den Zeugenreihen für Burggraf Siegfried von Leisnig zu finden, was zumindest für die Präsenz eines Mitgliedes der Familie in Leisnig spricht. Es ist nicht bekannt, wann die Parochie Leisnig von Otto von Lobdeburg an Propst Dietrich übergegangen ist. 1192 war dem Kloster die Übertragung bei Freiwerden der Parochie zugesichert worden. Mit dem Freiwerden hatte wohl Bischof Bruno sie seinem Probst Dietrich überlassen, bis der neu gewählte Abt Bruning seine Rechte einklagte. Dafür musste er nun den Schutz des Bischofs akzeptieren. Schutz ist immer mit Herrschaft verbunden.

Die weiteren Urkunden von Bischof Bruno II. sind verständlich. Die Bestätigung der Übertragung von Lastau an das Kloster durch die Herren von Vesta/Kamenz (1221) muss nicht bedeuten, dass der Bischof Rechte an Lastau hatte, sondern dass die Herren von Vesta seine Lehnsleute waren.

Die Bestätigung der Zuordnung von Naundorf zur Kirche in Altenhof (1225) war sein bischöfliches Recht. Von der Erlaubnis zur Bestattung Fremder (1225) ist das Original verloren, diese Urkunde ist nur durch den Druck bei Schöttgen überliefert. Kloster Altzelle hatte 1223 ein analoges Privileg erhalten (CDS II/19, 71.).

Bischof Heinrich I. bestätigte 1231 den Besitz des Klosters. Darüber hinaus wurde die Befreiung vom bischöflichen Zehnt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Besitzungen des Klosters gewährt und die Erlaubnis zum Erwerb bischöflicher Zehnte erteilt. Diese Erlaubnis wird 1236 auch durch das Domkapitel bestätigt. Nach den Untersuchungen von [LUDWIG (2008)] ist das die erste Urkunde, die von der bischöflichen Kanzlei ausgestellt wurde.

Dass der Schutz des klösterlichen Besitzes durch den Bischof von Vorteil sein konnte, erwies sich 1231, wo die Ansprüche der Herren von Buch auf bestimmte Äcker sitos in antiqua curia Bvch zurückgewiesen wurden. Die Burggrafen Siegfried und Albero von Leisnig waren dabei Zeugen. Das ist wohl zugleich der am meisten überzeugende Beleg dafür, dass das Dorf Altenhof vorher Buch geheißen hat.

Die dritte Urkunde von Bischof Heinrich von 1235 betrifft wieder den unmittelbaren bischöflichen Aufgabenbereich und bestätigt die Ausstattung der Parochie Hohenkirchen.

Bischof Konrad I. von Wallhausen (1240-1258), stiftete 1245 einen Vergleich in dem Streit über Weinbergzehnten zwischen dem Stift St. Afra und dem Kloster Buch.

Vom Nachfolger, Bischof Albrecht II. von Mutzschen, sind zwei Urkunden für das Kloster Buch überliefert. Die erste von 1264 ist zugleich die erste Urkunde eines Bischofs von Meißen, die im Kloster ausgestellt wurde. Die zweite ist nicht datiert und betrifft wieder den bischöflichen Aufgabenbereich: Das Dorf Commichau wurde wegen der großen Entfernung zu seiner Pfarrkirche in Leisnig der Kirche in Collmen zugeordnet. In der Urkunde von Abt Heinrich von 1265 für die Ordnung innerhalb des Leisniger Sprengels werden auch die Zustimmung durch Bischof Albert und seine Androhung der Exkommunikation bei Abweichung betont.

Der Nachfolger auf dem Bischofsstuhl, Withego I. von Furra, war seit 1263 Protonotar Markgraf Heinrichs gewesen und 1266 zum Bischof gewählt worden. Er hatte unter anderem durch eine konsequente Durchsetzung des Kirchenzehnts, auch gegen Markgraf Heinrich, den Dombau voran getrieben und das Hochstift zu großer Blüte gebracht. In den Urkunden von 1267/1268 wurden die Abgaben des Klosterhofes Ammelgoßwitz an den Pfarrer in Belgern fixiert. In der Urkunde von 1268 bestätigte er die Gründung und Ausstattung der Kirche in Börtewitz und das Patronatsrecht der Stifterin. 1276 übertrug er einen Zehnt, den Burkard Kra von ihm zu Lehen hatte, an das Kloster. 1277 wurde diese Übertragung mit anderen Zeugen wiederholt mit der Bemerkung, dass es sich um eine Schenkung an das Kloster handelte. 1286 wurde die Einigung zwischen den Pfarrern der alten und der neuen Stadt Leisnig bezeugt, die durch die Verlegung der Stadt notwendig geworden war. Eine weitere Übertragung eines verlehnten bischöflichen Zehntes wurde 1292 beurkundet.

Von Bischof Bernhard von Kamenz (1293-1296), dem Nachfolger Bischof Withegos, ist für Kloster Buch keine Urkunde überliefert.

Mit Albrecht III. von Leisnig († 1312), wurde 1296 ein Mitglied der Familie der Leisniger Burggrafen zum Bischof gewählt. Als besonderer Förderer des Klosters ist er nicht erkennbar. Er verkaufte 1300 den Bauern von Nauberg für ihren zuständigen Pfarrer den Zehnt von einer Hufe, damit dieser dreimal wöchentlich in der Kapelle in Nauberg Messe halte. Diese Urkunde wurde im Kloster Buch zu Ostern ausgestellt, ist also ein erster Nachweis für einen Aufenthalt des Bischofs im Kloster vor Ostern. 1306 bestätigte er die Errichtung einer Pfarrkirche in Bockelwitz: auctoritate nostra ordinaria wies er die Einwohner von Bockelwitz, Kreischau, Kroptewitz, Dobernitz, Leuterwitz, Nicollschwitz, Großpelsen und Kleinpelsen der neuen Kirche zu und billigte außerdem die Entschädigung der bisherigen Pfarrkirche in Altleisnig.

Auf Bischof Albrecht III. folgte 1312 mit Withego II. von Colditz († 1342) auf der Kathedra von Meißen ein Mitglied der Familie der Herren von Colditz, die bereits 1215 das Kloster zu ihrer Familiengrablege erwählt hatten. 1324 nutzte der Bischof seinen Aufenthalt vor Ostern im Kloster zur Schlichtung einer Streitigkeit um Besitz in Töpeln zwischen dem Kloster und den Herren von Staupitz. 1330 nutzte er seine Anwesenheit vor Ostern im Kloster zur Schenkung eines Zehntes in Draschwitz. Von besonderer Bedeutung ist jedoch die Inkorporation der Parochie Belgern 1330, deren Einkünfte laut einer späteren Urkunde recht beträchtlich waren. 1339 wurde Bischof Withego II. noch einmal für das Kloster tätig. Die Äbtissin von Geringswalde und der Abt von Buch baten als zuständige Patronatsherren den Bischof um eine zeitlich begrenzte Vereinigung der Kirchen von Seifersdorf und Schönerstädt, die Bischof Withego 1340 auch gewährte.

Mit Johann I. von Isenburg (1342-1370) folgte wiederum ein vormaliger markgräflicher Kanzler und Notar als Bischof von Meißen. In seiner Zeit versuchte Kaiser Karl IV. Einfluss auf die Mark und das Bistum Meißen zu nehmen, um von Böhmen bis Tangermünde ein großes Reichsterritorium zu schaffen. Dazu wurde durch Papst Urban V. das Bistum dem Erzbistum Prag unterstellt. Der Erfolg war jedoch vorerst gering. 1353 gelang Abt Nikolaus die Befreiung von der vorösterlichen procuratio des Bischofs, solange Bischof lebt. Im Gegenzug verpflichtete er sich zur Abhaltung einer täglichen Messe und eines Jahrgedächtnisses für Gebhard [X.] von Querfurt, der von einem Knecht des Bischofs getötet worden war. 1354 wurde für Kloster Buch eine Urkunde zur Inkorporation der Kirche Leisnig ausgestellt. Die Einküfte gehörten zwar schon immer dem Kloster, es konnte aber nun auch einen Mönch als plebanus einsetzen. Es werden, wie in der entsprechenden Urkunde für Belgern, die genauen Modalitäten der Präsentation und der rechtlichen Unterstellung angegeben.

Auch der nächste Bischof von Meißen, Konrad II. von Kirchberg (1370-1375), war vor seiner Wahl Protonotar des Markgrafen von Meißen. Er hatte sich seine Bestätigung und Weihe in Rom geholt und nannte sich auch als erster Dei gratia et Apostolicae sedis episcopus, Bischof von Gottes und des Apostolischen Stuhles Gnaden. Er stellte Ostern 1373 im Kloster Buch eine Urkunde aus, in der er betont, dass die Verlängerung seines Aufenthaltes im Kloster eine Ausnahme und daraus kein Vorrecht für spätere Zeiten abzuleiten sei.

Mit Johannes II. von Jenzenstein kam 1376 ein direkter Kandidat Kaiser Karls IV. in Meißen auf den Bischofssitz. Er war ein Neffe des Prager Erzbischofs, asketisch und gelehrt, vom Papst unterstützt und vom Kapitel anzunehmen. Zur Erleichterung des Kapitels wurde er jedoch bereits 1379 Erzbischof von Prag. Bischof Johann II. hat für Kloster Buch 1378 eine Urkunde ausgestellt, in der er die Parochie Lastau der Kirche in Zettlitz zuordnet. Lastau war vom Kloster 1220 von den Herren von Vesta/Kamenz gekauft worden. Von einer Kirche ist dabei nicht die Rede, doch ist zu vermuten, dass die Kapelle damals schon existierte.

Auf Bischof Johann II. folgte Nikolaus I. Vollkrathen († 1392), bürgerlicher Herkunft, Dominikaner, von 1377-1379 Bischof von Lübeck, 1379 auf Anordnung von Papst Urban VI. als Bischof von Meißen. Auch hier war das Wahlrecht des Kapitels übergangen worden. Die Frage der Zugehörigkeit zu Magdeburg oder Prag war noch nicht geklärt. 1384 musste er einen Schutzvertrag mit den Markgrafen von Meißen schließen, der Anfang für den Verlust der Eigenständigkeit des Hochstifts in reichsrechtlicher Beziehung. 1388 wurde ihm von Papst Urban VI. die Inkorporation der Parochien Belgern und Leisnig befohlen. Eine entsprechende Bitte des Abtes hatte schon 1379 zu einer Bestätigung durch Kardinal Pileus geführt. Man kann nur Vermutungen darüber anstellen, warum es immer noch eines päpstlichen Befehls bedurfte. Von lokalem Interesse für Leisnig ist eine zweite Urkunde von Bischof Nikolaus I. aus dem Jahr 1388. Da gestattete er dem Pfarrer von Leisnig, Kirchenäcker für Zins an Leisniger Bürger auszugeben. Sie lagen vor dem Obertor und wurden durch den Verkehr stark beeinträchtigt. Nach dem Tode von Bischof Nikolaus I. 1392 folgte eine einjährige Sedisvakanz. Im Domkapitel verhinderten Streitigkeiten zwischen Propst und Dekan eine Neuwahl.

Erst 1393 wurde Johann III. von Kittlitz († 1398) durch Papst Bonifaz IX. eingesetzt. Auch Johann war vorher nicht Mitglied des Kapitels. Er musste ebenfalls einen Schutzvertrag mit Markgraf Wilhelm von Meißen abschließen. Das wiederholte sich bei Thimo von Colditz, Bischof von 1399 bis 1410. Nach langen Bemühungen hatte 1399 dann Markgraf Wilhelm Erfolg: Durch Papst Bonifaz IX. wurde das Bistum Meißen exemt, also direkt Rom unterstellt, wenn auch die Auseinandersetzungen mit Magdeburg noch bis 1431 andauerten. Papst Bonifaz IX. war es auch, der 1403 auf Klage des Abtes von Buch für das Kloster conservatores, also Bewahrer, bestimmte. Der Grund wird nicht angegeben.

Mit Rudolf von Planitz († 1427) amtierte ab 1411 seit langer Zeit wieder ein vom Kapitel gewählter Bischof in Meißen. In seine Zeit fällt das Konzil von Konstanz (1414-1418), an dem er nicht teilnahm. Auf dem Konzil sind verschiedene disziplinarische Angelegenheiten des Bistums Meißen behandelt worden. Auch für das Kloster Buch wurde 1418 von Papst Martin V., dem vom Konzil gewählten Papst, wieder eine Kommission gegen die Bedränger der Güter von Altzelle und Buch bestimmt. Die Gründe sind nicht genannt. 1419 fand in Florenz, später in Rom an der Kurie, ein Prozess statt. Johannes von Jockrim, rector ecclesiae parrochialis von Leisnig, klagte gegen Bruder Benedict vom Kloster Buch, der die Pfarrstelle von Leisnig innehatte. Die Klage wurde 1420 abgewiesen. Es wird nicht ausgeführt, wer die Pfarrstelle zugewiesen hatte. Der Kläger hatte 20 fl. an Bruder Benedict zu zahlen.

Das Baseler Konzil hatte sich eine der Römischen Kurie nachgebildete Behördenorganisation aufgebaut, weil Bitten des Klerus nun nicht mehr in Rom, sondern beim Konzil vorgetragen wurden, so auch vom Abt von Kloster Buch. Wohl auf Grund dieses Kontaktes erhielt 1442 der Abt nach entsprechender Bitte das Recht zum Gebrauch von Mitra und Ring. Das ist ursprünglich ein Repräsentationsrecht eines Bischofs. 1442 erfolgte auch die Verleihung eines Wappens. Die Haltung der Bischöfe zum Konzil war differenziert. Das Generalkapitel des Ordens warnte 1451 vor dem Gebrauch der vom Konzil erteilten Privilegien und forderte deren Bestätigung durch das Generalkapitel.

1427 war Johannes IV. Hoffmann († 1451) als Bischof von Meißen gefolgt. Er hatte in Prag studiert, begleitete als akademischer Lehrer die Studenten, die 1409 von dort nach Leipzig auswanderten, wurde 1413 Rektor in Leipzig und kurz danach Mitglied des Domkapitels Meißen. An dem Konzil zu Basel (1431-1449) nahm er zunächst wegen der Hussitenkriege nicht teil. 1433 weilte er für kurze Zeit in Basel, unterstützte jedoch eher Papst Eugen IV. als den Konziliarismus. Offenkundig war das Verhältnis zwischen Kloster und Bischof gestört, denn die Bestätigung der Inkorporation der Kirchen von Leisnig und Belgern geschah durch Kardinal Johannes, eines Legaten des Konzils zu Basel 1441. 1440 hatte Abt Johannes von Buch seinen Prior Martin als Pfarrer in Belgern präsentiert. Bruder Martin hatte zwischen 1428 und 1430 an der Leipziger Universität studiert. 1442 erfolgte dann ebenfalls durch Kardinal Johannes die Einsetzung Bruder Martins, da der zuständige Archidiakon, der Dekan von Meißen, die Einsetzung verweigert hatte mit der Aufforderung, er möge sein Recht vor der Kurie oder vor dem Konzil suchen. Aus diesem Kontakt mit dem Konzil von Basel hatte sich dann wohl auch für den Abt 1442 die Erlaubnis zum Tragen von Mitra und Ring ergeben, dazu die Erlaubnis zum geistlichen Gericht über die Familiaren des Klosters auch in den Fällen, die dem Bischof zustehen und die Verleihung eines Wappens .

Im gleichen Jahr weilte dann Bischof Johann IV. im Kloster und gewährte einen Ablass . Diese Urkunde ist leider ohne Datum und damit die Reihenfolge nicht gesichert.

In der Zeit von Bischof Caspar von Schönberg (1451-1463) erfolgte nur 1460 die Bestätigung einer Altarstiftung für die Matthäi-Kirche in Leisnig. Nichts deutet auf die Wahrnehmung einer procuratio.

Auch unter Bischof Dietrich III. (1463-1476), der viele Klöster seiner Diözese visitierte, werden Kloster Buch, wie auch Altzelle und Doberlug, nicht genannt, ein Zeichen dafür, dass dem Bischof ein Visitationsrecht und damit eine procuratio nicht zustand. 1467, 1468 und 1478 wurden Altäre und Ablasse in Leisnig bestätigt.

Erst unter Bischof Johann V. von Weißenbach (1476-1487) kam es wieder zu ernsthaften Auseinandersetzungen. Die Klöster des Ordens waren zwar exemt, unterstanden also nicht der geistlichen Gerichtsbarkeit des Bischofs, mussten jedoch Besuche dulden. Auf dem Konzil von Vienne (1311/12) unter Papst Clemens V. (1305-1314), war im Kanon 20 das Besuchsrecht der Bischöfe in Klöstern geregelt worden: Die Bischöfe sollten mit dem vom Kloster freiwillig Gebotenen zufrieden zu sein, ihnen ist jedoch die Forderung der Beherbergung erlaubt. Die Bischöfe von Meißen forderten diese procuratio und beriefen sich auf altes Herkommen und auf die Tatsache, dass Ländereien der Klöster in ihrem Bistum lägen. 1353 hatte sich schon Doberlug wegen der zu großen Belastung geweigert. Es verlor den Prozess vor der Kurie in Rom. Die Entschädigungen und Prozesskosten überstiegen die Möglichkeiten von Doberlug erheblich, so dass die Äbte von Pforte, Altzelle, Buch, Grünhain und Neuzelle Beiträge zu zahlen hatten . Kloster Buch hatte sich durch die Verpflichtung für eine memoria (1353) gegenüber Bischof Johann von Eisenberg (bis 1370) von der procuratio befreit. 1368 musste Kloster Altzelle eine ähnliche Niederlage wie Doberlug hinnehmen und die Rechte des Bischofs anerkennen . 1373 versicherte Bischof Konrad II. dem Kloster Buch, dass die Überschreitung der Zeit des Aufenthalts im Kloster nicht zu einer Änderung der Rechtslage führe. 1388 erfolgte wiederum eine Einigung mit dem Kloster Altzelle. Bischof Thimo von Colditz hatte die Finanzen des Bistums durch den Bau am Dom wohl ziemlich strapaziert. Er vereinbarte 1401 nach gemeinsamer Zahlung von 1120 fl. durch die drei Klöster Altzelle, Buch und Doberlug einen Verzicht auf die procuratio für drei Jahre unter der Bedingung des Wiederkaufes. Die Nachfolger auf der Kathedra konnten wegen der Schulden des Bistums an einen Wiederkauf nicht denken. Bischof Johann V. wollte jedoch das ehemals vereinbarte Wiederkaufsrecht der procuratio nutzen und gab die Summe an die drei Klöster zurück. Die Äbte von Doberlug und Altzelle vereinbarten 1481 eine gegenseitige Unterstützung in der Auseinandersetzung mit dem Bischof, der sich Kloster Buch sicher angeschlossen hat. Die Klöster verweigerten die Annahme des Geldes und wurden deshalb mit dem Bann belegt, der aber vom Domdekan zu Bamberg als dem conservator der Rechte des Zisterzienserordens als unzulässig aufgehoben wurde. Es kam zu einem kostspieligen Prozess an der Kurie in Rom, dessen erste Protokolle überliefert sind . Im Folgejahr baten Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht um eine Beschleunigung des Verfahrens. 1484 entschieden sie, gewissermaßen als Schiedsrichter, dass die Klöster zur Ablösung der Prokuration 1500 fl. zahlen sollten. In Rom wurde jedoch nach der Fortsetzung des Verfahrens anders entschieden: die Klöster sollten zusätzlich zu den schon gezahlten 1120 (ungarischen) fl. noch 1500 (rheinische) fl. zahlen und der Verpflichtung ledig sein.

Auch mit dem nächsten Bischof von Meißen, Johann VI. von Saalhausen (1487-1518), gab es Reibungen. Er hatte den Mönch Nikolaus Schildau, den der Abt des Klosters Buch in Belgern als Pfarrer eingesetzt hatte, exkommuniziert. Der Anlass ist unbekannt. Von einer Kommission unter Leitung des Propstes von St. Afra, Meißen, wurde er absolviert , Propst und Dekan des Domkapitels wurden auf Bitte des Abtes nach Rom zitiert . Von der Kurie kam zusätzlich noch die Aufforderung an alle Beteiligten, entsprechende Dokumente zu übergeben. Mehr ist nicht überliefert. Vermutlich hatte es sich um geforderte Abgaben gehandelt. 1499 wurde durch Bischof Johann VI. der neue Altar der Matthäikirche in Leisnig bestätigt.

Eine Analyse der Gründe für die anhaltenden Differenzen im 15. Jahrhundert scheint jedoch aus dem Blickwinkel eines einzelnen Klosters wenig sinnvoll.