1484 März 12; —.
Original: Cop. 53 fol. 58.
Druck: CDS II/3, 1251 (Auszug aus der
Registratur).
Regest: Beyer Altzelle Nr. 754 S. 699, unter (1485) eingeordnet.
Kf. Ernst und Hz. Albrecht vermitteln die zwischen Bf. Johann V. zu Meißen und den Äbten Simon, Anthon und Martin zu Buch, Altzelle und Doberlug obschwebenden Streitigkeiten, die zuletzt an den Hof gen Rom erwachsen, darin etliche Jahre gehangen und am Ende auf sie zur gütlichen oder rechtlichen Entscheidung gestellt worden sind, dahin dass die drei Klöster für die jährliche procuratio 1500 Gulden bezahlen sollen.