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- 1158 waren die Burgen Leisnig und Colditz auf Umwegen aus ehemaligem Besitz Wiprechts von Groitzsch ans Reich gekommen.
Für Leisnig werden die Burg mit dem Lehen des Burggrafen Heinrich (I.), mit zusammen 20 Dörfern genannt. Ob er schon länger
auf dieser Burg saß, geht daraus nicht hervor. Herren der burggräflichen Familie sind vorher als Burggrafen von Groitzsch
nachweisbar, was eine gewisse Kontinuität zum Wiprechtschen Besitz herstellt.
- 1192 wurde die Stiftung des Klosters Buch durch Bgf. Heinrich von
Leisnig von Ks. Heinrich VI. bestätigt und unter königlichen Schutz gestellt. Der Burggraf von Leisnig folgte mit
der Stiftung eines Hausklosters in der Sorge um seine memoria dem Brauch anderer edelfreier Herren dieser
Zeit (zur Erstausstattung).
- 1213 übertrug Bgf. Gerhard dem Kloster eine
Wiese, aufgelassen von einem Lehnsmann. In demselben Jahr verzichtete er
auf die Vogtei in allen übertragenen Besitzungen (die leider nicht genannt werden). Das Kloster gilt damit als
vogtfrei.
- 1217 wurden nach dem Tod des Bgf. Gerhard
durch dessen Sohn Siegfried die Besitzverhältnisse um Paudritzsch geklärt und die Übertragung der Parochie
Leisnig, die endlich wirksam geworden war, bestätigt.
- 1228 bestätigte Bgf. Siegfried den Verkauf von acht Hufen Eigentum
der Brüder von Mildenstein in Nauberg an das Kloster, zusammen mit der Gerichtsbarkeit. Es war also ursprünglich
eine Schenkung des Reiches an die Herren von Mildenstein. Bruder Albero war zu dieser Zeit immer noch Burggraf
von Groitzsch.
- Bgf. Siegfried ist bis 1241 nachweisbar, es folgte sein Bruder Albero II. als Burggraf von Leisnig.
- 1254 übertrug Bgf. Albero II. dem Kloster
alle Gerichtsrechte, die er in Frauendorf und Kuckeland hatte. 1234
hatte Kg. Heinrich (VII.) schon beide Dörfer mit allen Rechten übertragen. Gehörten diese Dörfer zur
Burggrafschaft?
- 1258 ist Bgf. Albero II. gestorben.
Sein Sohn Albero III. folgte in der Burggrafschaft (mit einem anderen Siegel), ein Sohn Albrecht hatte den
geistlichen Weg genommen und war Bischof von Meißen geworden, ein anderer Sohn Albrecht hatte in der Ferne sein
Glück gesucht und war in böhmischem Dienst Herr von Seeberg geworden, Sohn Heinrich schließlich war Kreuzritter
geworden.
- 1265 bestätigte Bgf. Albero III. den Kauf
des Dorfes Kleinweitzschen. Kleinweitzschen hatte der Bgf. vom Markgraf zu Lehen und es an die Brüder von Weitzschen
weiter verlehnt. Hier musste also die Auflassung an Burggraf und Markgraf erfolgen, deshalb der Urkundenort
Seußlitz, eine Klostergründung des Markgrafen. Kleinweitzschen gehörte also nicht zur Burggrafschaft.
- 1265 gewährte Bgf. Albero III. den Fischfang in der Mulde.
- 1272 übertrug Bgf. Albero III. vier Hufen in Skoplau, die sein
Lehnsmann Thimo von Leisnig aufgelassen hatte. Hier handelte es sich wohl um eine Schenkung seines Lehnsmannes.
- 1274 erfolgte eine Wiederholung der Bestätigung des Fischfangs.
- 1275 wurden Gerichtsrechte in Strocken geklärt. Strocken hat nicht
zur Burggrafschaft gehört.
- 1277 erlaubte Bgf. Albero III. gegen Zahlung von 16 Mark die Arbeit
von Handwerkern in Gersdorf, wenn sie sich an die Innungen in Leisnig halten.
- 1290 bezeugte Bgf. Albero III. eine Änderung des Lehens in Westewitz.
Das Dorf war 1254 von Mgf. Heinrich dem Erlauchten dem Kloster übertragen worden. Der Abt hatte offenbar zwei
Gärten und die Fischerei nach Lehnrecht an die Herren von Westewitz gegeben und 1271 wieder zurückgekauft.
Weitere Anteile wurden zu einem Leibgedinge umgewandelt. Es bleibt unklar, warum der Burggraf das bezeugen musste.
- 1292 übertrug Bgf. Albero III. dem Kloster Einnahmen in Minkwitz,
die das Kloster von seinem Lehnsmann gekauft hatte.
- 1293 bezeugte Bgf. Albero III. die Rückgabe des Fischereirechts in
Westewitz an das Kloster.
- 1299 übertrug Bgf. Albero III. das Dorf Wendishain mit Gerichten an
das Kloster. Es ist wohl eine Schenkung aber bei weitem nicht das ganze Dorf, wie der weitere Verlauf zeigt,
denn die Gerichtsrechte hatte das Kloster 1299 gekauft.
- Ab 1306 existierten die Linien Leisnig/Strehla (Heinrich II.), Mutzschen (Albero IV.) und Penig/Rochlitz (Otto
I.).
- 1308 regelte Bgf. Albero III. die Ausstattung einer Frühmesse in
Leisnig.
- 1309 (März) versicherten Albrecht von Seeberg (Sohn) und sein Onkel
Albero III., dass die übertragenen Reliquien im Kloster bleiben sollen. Diese Urkunde ist wohl zu spät
ausgestellt worden, denn
- 1309 (Januar) übertrugen die Söhne Albero IV. und
Heinrich II. dem Kloster als Dank für die ausgerichtete Leichenfeier für ihren Vater die Gerichtsrechte in zwei
Höfen, nämlich Altenhof und Paudritzsch. Weiter ließen sie die Patronatsrechte an der Parochie Börtewitz auf.
Dieses Recht hatte der Witwe eines Lehnsmannes gehört.
Albero IV. und Heinrich II. regierten wohl im weiteren gemeinsam.
- 1319 übertrug Bgf. Albero IV. dem Kloster das Dorf Großpelsen mit
dem Allod, wohl eine Schenkung.
- 1324 übertrugen Albero IV. und Heinrich II. dem Kloster Einkünfte in
Nicollschwitz, die es gekauft hatte.
- 1326 übertrug Albero IV. dem Kloster die Mühle in Altleisnig, die
seine Lehnsleute dem Kloster geschenkt haben.
- 1329 übertrugen Albero IV. und sein Sohn Albrecht dem Kloster das
Dorf Naundorf nach Lehnrecht. Es ist nur von Auflassung der Lehnsleute die Rede, es bleibt offen, ob es sich
um Schenkung oder Kauf handelt.
- 1329 übertrug Bgf. Heinrich II. Getreide an das Kloster, das von
Lehnsleuten aufgelassen worden war. Auch hier ist nicht zu entscheiden, ob es sich um Kauf oder Schenkung
handelt.
- 1329 gab Bgf. Albero IV. dem Kloster das Gericht in Meusen zurück.
Meusen war dem Kloster 1300 geschenkt worden ohne Einschränkungen zum Gericht.
- 1330 schenkte Bgf. Heinrich II. dem Kloster Einkünfte in Minkwitz, ein
heimgefallenes Lehen.
- 1332 verkaufte Bgf. Albero IV. nach Streitigkeiten mit den Klöstern
Sornzig und Buch seine Rechte in Strocken dem Bischof, es wird nicht ausgeführt, welche Rechte es sind und seit
wann sie der Burggraf beansprucht hat. 1275 hatte es schon einmal Streit um Gerichtsrechte in Strocken gegeben.
- 1333 verkaufte Bgf. Albero IV. dem Kloster die
precaria in Dörfern der Mark Meißen, die er vorher vom
Markgraf gekauft hatte.
- 1334 schenkte Bgf. Albero dem Kloster zwei Hufen in Ablaß, die nach
einem Gütertausch frei geworden waren.
- Bgf. Albero IV. ist 1349 gestorben, Heinrich II. ist bis 1346 nachgewiesen.
Im weiteren agierten deren Söhne Albrecht für die Linie Mutzschen und Heinrich III. für die Linie Leisnig/Strehla,
zunächst gemeinsam.
- 1351 bekundete Abt Heidenreich die Stiftung
eines Seelgerätes durch Bgf. Otto von Leisnig zu Penig.
- 1354 übertrugen Albrecht und Heinrich III. weitere Zehnte in Minkwitz,
die das Kloster gekauft hatte.
- 1355 übertrugen sie einen Zehnt in Dobernitz, den ihr Kaplan
aufgelassen hatte, wohl eine Schenkung.
- 1356 übertrugen sie, noch immer gemeinsam, einen weiteren Zehnt in
Doberschwitz, den das Kloster gekauft hatte.
- 1358 übertrug Bgf. Albrecht dem Kloster Zinsen in Röda und
Podelwitz (im Regest nur Albrecht genannt).
- 1359 übertrugen sie wieder gemeinsam dem Kloster nach einem
Gütertausch Zehnten in Doberschwitz, Doberquitz und Nauberg bei Grimma.
- 1361 übertrugen sie dem Kloster das Dorf Zeschwitz, das das
Kloster gekauft hatte.
- 1361 verkaufte Bgf. Heinrich dem Kloster die Dörfer Reinsdorf,
Rauschenthal, Gilsberg und Heiligenborn. Albrecht wird nicht genannt. Die entsprechende Übertragung des
Markgrafen an das Kloster lautete nur über Reinsdorf. In der älteren Literatur findet sich die Bemerkung,
dass der Burggraf seit diesem Jahr den Abt geärgert haben soll. Es erscheint mir möglich, dass diese
Übertragung der Anlass zum «Leisniger Krieg» gewesen sein könnte.
- 1363 übertrug Bgf. Heinrich von Leisnig der Kirche St. Matthäi zu
Leisnig acht Groschen jährlichen Zinses, eine Stiftung seines Getreuen Siegfried von Börtewitz.
- 1365 überfiel Bgf. Heinrich das Kloster.
Von einem Hilfeersuchen an die Markgrafen berichten nur spätere Chronisten.
- Die Markgrafen zwangen die Burggrafen von Leisnig zum Verkauf
der Burggrafschaft [LEISERING (2006)].
Danach zogen sich die Burggrafen auf ihre Besitzungen um Penig zurück, durften sich aber
weiterhin Burggrafen von Leisnig nennen. Das Wappen der Burggrafschaft zierte (später) den Stallhof zu
Dresden. Die Burggrafschaft wurde zum castrum und später zum Amt. Die Wettiner hatten einen weiteren
Konkurrenten verdrängt.
- Insgesamt ist zu bemerken, dass weitere Schenkungen der Burggrafen an das Kloster sich in engen Grenzen
halten. Ähnlich den Herren von Colditz verzichteten sie meist nur auf die Übertragbarkeit der Lehen. Dabei
sollte berücksichtigt werden, dass sie auch anderen Klöstern Schenkungen gemacht haben. Weiter ist zu
bemerken, dass oft Unklarheiten über rechtlichen Befugnisse der Burggrafen erkennbar sind, einmal bestätigte
sogar der Burggraf, dass er sich Rechte angemaßt habe (1275).
Ähnlich den Herren von Colditz hatten auch die Burggrafen von Leisnig ihren Besitz stark erweitert.
Anders als diese hatten sie nicht verstärkt die Nähe des Landesherren gesucht. Durch die Unterstellung des
Pleißenlandes unter die Markgrafen von Meißen hatten sie jedoch ihre Reichsunmittelbarkeit verloren. Im
Lehnbuch Friedrichs des Strengen waren sie noch nicht
als Getreue genannt, in Urkunden aber schon (1332).
Exemplarisches Verhalten des mittleren Adels kann man an den Söhnen Alberos (II.) erkennen: der (vermutlich)
Älteste folgte als Burggraf, andere wurden Kleriker (Bischof und Ordensritter) oder suchten ihr Heil in der
Ferne (Albrecht von Seeberg). Vom Bischof hatte das Kloster keinen Vorteil, von Albrecht von Seeberg schon,
der galt später als einer der (zweiten) Gründer. Der 1346 verstorbene Heinrich galt im überlieferten
mortuarium als der Gründer des Klosters, vermutlich
ein Irrtum wegen des Namens.
- Nachweise für die Burggrafen und Herren von Leisnig findet man bei
BAUDISCH (1996) Bd.2, S.134-146.
Hingewiesen sei auch auf KOBUCH (2021),
mehr allerdings bezüglich der späten Burggrafen nach 1365, interessanter für die Geschichte Leisnigs selbst.
Eine Auswertung von ALBINUS (1730) ist
schwierig, schon wegen der Sprache, aber auch wegen der Probleme bei der Nachprüfung.
- Stammbaum nach
SCHWENNICKE,
D. (2000). Europäische Stammtafeln, Neue Folge, Band XIX, Tafel 112. Frankfurt a. M.