| Altarist |
Priester, der an einem bestimmten Altar seinen Dienst verrichtete (Kirchen hatten Nebenaltäre) |
| Anspanner |
von einem Grundherrn abhängiger und rechtlich vertretener Bauer und Besitzer einer
Hufe, der Zugvieh hält; siehe auch Hintersasser |
| besessene Mann |
Einwohner, der Land besaß |
| Bischofszehnt |
Abgabe, die vom Bischof erhoben wird; siehe auch Zehnt |
| Botmäßigkeit |
Ausübung der Gerichtsbarkeit des Landesherrn durch einen Richter |
| Brückengeld |
Brückenzoll für die Überquerung einer Brücke |
| denarius (d) |
Münzeinheit = Pfennig: 12 d = 1 Groschen |
| dingpflichtig |
Pflicht vor Gericht zu erscheinen |
| Dingstuhl |
Sitz des Gerichts |
| Dreschgärtner |
bäuerlicher Lohnarbeiter, der die jährlich anfallenden Drescharbeiten verrichtet |
| Eimer |
Flüssigkeitsmaß, entsprach beispielsweise in Leisnig 56,25 l |
| Erbgericht |
Richteramt eines Ortes, das erblich an einen Hof gebunden war |
| Erbzins |
jährliche Abgabe in Geld oder Naturalien |
| Faß |
Flüssigkeitsmaß, entsprach beispielsweise in Leisnig 393 l |
| Florenus (fl) |
Münzeinheit = Gulden = 21 Groschen |
| Fronbote |
Gerichtsdiener |
| Frondienst |
Arbeitsleistungen für den Herrschaftsträger; gehörten neben den verschiedenen Abgaben zu den
Hauptverpflichtungen der abhängigen bäuerlichen Bevölkerung |
| Frongeld |
Geldabgabe, welche als Ersatz für die Frondienste eingenommen wurde |
| Frühmessner |
Kirchendiener, der die Frühmesse hält; eigentlich Frühmesser |
| Fuder |
Wagenladung oder Getreidemaß oder auch Flüssigkeitsmaß, entsprach beispielsweise in Leisnig 11,25 l |
| Fuhlhuhn |
Abgabe in Form eines Huhns, das dem Grundherrn als „Miete“ für die Benutzung einer Wiese überlassen wird
|
| Fuhrknecht |
Form des Militärdienstes, bei der Personal und Ausrüstung zur Verfügung gestellte werden musste |
| Fußknecht |
Form des Militärdienstes, bei der Personal und Ausrüstung zur Verfügung gestellte werden musste |
| Gatterzins |
wurde von den auf Dörfern lebenden Handwerkern erbracht; auch Abgabe von Getreide durch Bauern |
| Geding halten |
Gerichtssitzung |
| Geleitsmann |
Amtmann, der das Geleitgeld (Abgabe für Reiseschutz) einnimmt; Begleiter als Reiseschutz |
| Gemeiner Kasten |
Kasse für die finanzielle Armen- und Krankenfürsorge; wurde mit der Reformation eingeführt und speiste sich
aus dem in Gemeingut überführten Kloster- und Kirchenbesitz |
| Geschosse (Erb-) |
festgelegte Abgabe an den Landesherrn |
| Gotteskasten |
Opferstock |
| Groschen |
Münzeinheit = 12 Pfennig |
| Grundzins |
Abgabe des Bauern an seinen Grundherrn auf seinen Besitz, vgl. heute Grundsteuer |
| Gärtner |
Grundbesitzer, der einen Garten besitzt und über einen erheblich geringeren Grundbesitz als Bauern verfügt;
siehe auch Hintersasser |
| Heerfahrtsdienst |
Kriegszugsdienst der Lehnsleute |
| Heerfolgedienst |
Verpflichtung zum Militärdienst, bei der dem Amt oder dem Landesherrn Ritterpferde und Heerfahrtswagen
gestellt werden mussten |
| Heimbürge |
Gerichtsdiener, Dorfrichter, Fronbote; auch Kämmerer eines Dorfes |
| Hintersasser |
Kleinbauer, der so wenig Acker besitzt, dass er kein Zugvieh halten kann; auch Bezeichnung für einen
Mietbewohner |
| Hofdienstgeld |
Abgabe, die statt des Dienstes am Hof des Grundherrn geleistet wird |
| Honigzins |
Abgabe, die in Form von Honig entrichtet wurde |
| Hose |
Hohlmaß; entsprach beispielsweise in Leisnig 22,5 l |
| Hufe |
Flureinheit, die je nach den Bedürfnissen einer bäuerlichen Familie von Ort zu Ort unterschiedlich groß war
und einem vollwertigen Hof entspricht |
| Hufengeld |
Abgabe, die für Ackerland von den Bauern (Hufeninhaber) entsprechend der Hufen an den Grundherren gezahlt
werden musste |
| Hufenhafer |
Abgabe in Hafer von einer Hufe |
| Häusler |
Einwohner eines Dorfes, der nur ein Haus besitzt, aber keinen Grundbesitz |
| Hühnerzins |
Abgabe für den Besitz von Hühnern; aber auch Abgabe in Form von Hühnern |
| Jahrgeding |
einmal jährlich tagendes Gericht |
| Kanne |
Hohlmaß; entsprach in Leisnig 0,9356 l |
| Kanzleischrift |
Rat und Gemeinde unterstehen der kurfürstlichen Kanzlei (schriftsässig) |
| Kaphaune/Kaphahn |
kastrierter Masthahn |
| Kofent |
Dünnbier, wurde aus einem Aufguss der Reste (Treber) bei der Bierherstellung erzeugt |
| Kretzschmar |
(Erb-) Schankwirt |
| Landgeschoß |
Abgabe an den Landesherren |
| Lehen |
Grundbesitz, der von einem Lehnsherren an einen Untergebenen mit der Verpflichtung verliehen wird, dass er
dem Lehnsherrn mit persönlichen Leistungen zur Verfügung steht; möglicherweise auch die Bezeichnung einer
bäuerlichen (normierten) Betriebseinheit |
| Lehngut |
Grundstück, das ein Lehnsmann von einem Lehnsherrn pachtet und bestimmte Nutzungs- und Abgaberechte
beinhaltet |
| Lehnmann |
derjenige, der ein Grundstück von einem Lehnherren verliehen bekommt |
| Lehngeld |
Abgabepflicht, die bei erneuter Belehnung an den Lehnherren zu entrichten ist |
| Mandel |
Zählmaß = 15 Stück |
| Mannlehen |
Lehen oder Lehengut, dass nur an männliche Nachkommen weitergegeben werden kann |
| Messner |
Kirchmeister |
| Opfergeld |
im Gottesdienst gesammeltes Geld; Kollekte |
| Pfefferzins |
Abgabe in Form von Pfeffer; auch Abgabe statt des zu liefernden Pfeffers |
| Pferdner |
Bezeichnung für Einwohner, die Frondienste mit Pferden leisten |
| Quatembergeld |
vierteljährliche Abgabe, die zum Quatember (27. Februar, 28. Mai, 17. September, 17. Dezember) zu zahlen ist |
| Rezess |
Beschluss; Verhandlungsergebnis |
| Rute |
Flächenmaß; auch Längenmaß |
| Saupe |
Landrichter/Schöffe/Supan; auch Gemeindevorsteher |
| Scheffel |
Hohlmaß; das Gewicht variiert je nach Dichte des abgemessenen Korns |
| Schock (ß) |
Zähleinheit = 60 Stück |
| schoßbar |
steuerpflichtig |
| schoßfrei |
vom Geschoß befreit |
| Schreibgeld, -groschen |
Abgabe, die bei Gerichtsverhandlungen für die anfallenden Schreibarbeiten zu entrichten war |
| Schulter |
vordere Hälfte von Rind oder Schwein |
| Schultheiß |
Gemeindevorsteher; Inhaber der Gerichtsbarkeit; Richter |
| Schösser |
Amtmann der Abgaben und Steuern einnimmt |
| Spitzgroschen |
Münzeinheit; ein besonderer Meißner Groschen (Wert etwa 15 bis 18 Pfennige) |
| Stein |
Gewichtseinheit, entsprach in Leisnig 10,27 kg |
| Taler (T) |
Münzeinheit = 24 Groschen |
| Ungeld |
Verbrauchssteuer auf verschiedene Getränke |
| Unschlitt |
Talg; tierisches Fett |
| Wachgeld |
Abgabe, um sich von zu leistenden Wachdiensten freizukaufen |
| Wachmaß |
Getreidemaß, nach dem die Abgabe von Wachafer oder Wachkorn geleistet werden muss |
| walzendes Gericht |
Richter kommt von außerhalb in den Ort und hält Gericht; zieht im Amt von Dorf zu Dorf |
| Wispel |
Getreidemaß = 24 Scheffel |
| Wurfzins |
Grundsteuer |
| Zehnt (Decem) |
Abgabe in Naturalien an die Kirche, meist an den Ortspfarrer |
| zinsbar |
abgabenpflichtig |
| Zinsmaß |
Hohlmaß für Getreide |