Bgf. Meinher von Meißen einigt sich mit Kloster Buch über den Supan von Großweitzschen.

1289 März; Leisnig.

Druck: Schöttgen & Kreysig № XCII., pag. 208.
Regest: Schieckel Nr. 1544.


Bgf. Meinher von Meißen gibt sein Einverständnis zur Versetzung des Supans von Großweitzschen (magno videlicet Wiztscen) nach Kiebitz (Kywizch), damit das Obergericht in Großweitzschen, das in den Besitz des Klosters gekommen war, nicht gestört wird und der Supan seine Befugnisse in den anderen ihm zugeordneten Dörfern ungestört ausüben kann. Die Ausstattung erfolgt nun mit einem Hof von 6 Hufen in Kiebitz.

Verhandelt in Leisnig, im Jahre 1289, im Monat März, Indiktion 2, in Gegenwart von Bgf. Albero von Leisnig zu Zeiten des verehrten Herrn Heinrich von Breitenbach als Abt in Buch.