- Ablass:
⇨ WIKIPEDIA
1245,
1280,
1286,
1289,
1432,
1442,
1465,
1467,
1468,
1478,
1478,
1493,
1500
kirchlicher Gnadenakt zur Erlassung zeitlicher Sündenstrafen, zu unterscheiden von der Vergebung der Sünden selbst.
Im 13.Jh. standen die erteilten Ablässe mit dem Kirchenbau in Verbindung.
Auffällig ist das Fehlen im 14.Jh. (Kriege, Pest?)
im 15.Jh. stand der Ablass mit der gesteigerten Frömmigkeit in Verbindung.
- Annaten:
⇨ WIKIPEDIA
1395
Abgabe an den Papst bei der Neubesetzung einer Pfarrstelle, anfangs im Werte von dem Einkommen eines Jahres, später eines halben Jahres.
- bischöflicher Zehnt:
1231,
1236,
[1254],
1276,
1292,
1300
gewöhnlich als Kirchenzehnt bezeichnet, zu unterscheiden von anderen Zehnten, z.B. an den Grund- und Gerichtsherren.
- conservator:
1362,
1362,
1403,
durch den Papst bestimmte Bewahrer/Verteidiger der Rechte geistlicher Institutionen.
- Hochstift:
Gebiet der Eigengüter eines Bistums.
- Indulgenz:
im strengen Sinne ein Ablass, im allgemeinen ein Gnadenerweis.
- Inkorporation:
⇨ WIKIPEDIA
Eingliederung einer kirchlichen Institution (i.a. einer Pfarrkirche) in eine andere (i.a. ein Kloster), die dann
außer dem Verfügungsrecht über den Besitz zugleich das Recht der Präsentation eines Priesters erhielt. Zu den
Pflichten gehörte dann neben der wirtschaftlichen Sicherstellung des Priesters auch der Erhalt des Bauwerks.
- Kommende:
⇨ WIKIPEDIA
Im kanonischen Recht war die Kommende eine Form der treuhänderischen Weitergabe kirchlicher Pfründen an eine
dritte Person, den Kommendisten. Ab dem 14.Jh. wurden Pfründen in großer Zahl in die Hand einzelner Kardinäle
gegeben, wobei die Vergabe nicht mehr zeitlich beschränkt war. Die Kommende wurde besonders in Frankreich
durch den König und in Italien durch den Papst genutzt und führte häufig zur Verarmung der Klöster.
- memoria:
lat. Gedächtnis, bezeichnet das rituelle Totengedenken. Die Nennung der Namen
der Stifter während der Messe machte diese zu Teilnehmern an der Eucharistie. Später genügte es auch,
das Memorialbuch auf den Altar zu legen.
- parochianus:
Besitzer der Rechte an der Pfarre (nur 1214 erwähnt).
- Patronat:
⇨ WIKIPEDIA,
⇨Staatslexikon.
auch Kirchlehen, Kollatur: im engeren Sinne die Berechtigung, eine geeignete Person für ein geistliches Amt
vorzuschlagen, also der zur Einsetzung befugten Person zu präsentieren. Zu den Pflichten eines Patrons gehörte
gegebenenfalls auch die Kirchenbaulast am Kirchengebäude, oft auch die Besoldung des Pfarrers.
- Patrozinium:
⇨ WIKIPEDIA
Alle Klöster des Ordens sollen Maria geweiht sein.
Dabei ist eine Unterscheidung zwischen Kloster und Klosterkirche nicht möglich, da beide als ecclesia bezeichnet werden.
1209,
1215,
1217,
1220,
1228,
1233,
1245,
1277,
1288,
1297,
1300,
1300,
1305,
1388,
1396,
1401,
1440,
1442,
1450
auch Altzelle (1214,
1225,
1325,
1481,
1485)
Das schließt nicht einzelne Abweichungen aus (1368)
und die merkwürdige Lagebezeichnung vallis St. Egidii (Urkunden
337,
339,
340,
343,
382,
384,
406).
- plebanus:
Priester, der eine Stelle mit pfarrlichen Rechten tatsächlich besetzte. Er führte die Seelsorge im Auftrag des
Besitzers der Pfarrrechte, des parochianus, aus.
- procuratio:
Herbergungspflicht, speziell die procuratio canonica als Pflicht der
Pfarrer und Klöster, den Bischof oder dessen Stellvertreter auf Visitationsreisen zu beherbergen.
- Seelgerät
(mhd. selgeraete, armselgeraete; mlat. mortuarium, remedium animae):
Vermögensteil, der zum Heil der Seele testamentarisch der Kirche zugewandt wurde. Vermutlich abgeleitet von der
Gerade als Voraberbteil der Ehefrau.
- subsidium karitativum, subsidium biennale:
1354,
1371,
1382,
1384,
1499
eine vom Papst geforderte zweijährige Abgabe, eingesammelt durch hochrangige Kleriker;
später auch vom Bischof gefordert, eindringlich angemahnt bei Stiftung neuer Altäre.