Einigung der Äbte von Doberlug, Altzelle und Buch mit Bf. Thimo von Meißen wegen der procuratio.

1401 November 11; Meißen.

Druck: CDS II/2, 759.
Regest: Beyer, Altzelle Nr. 548, S. 650.


Die Äbte Lupold in Doberlug, Franciscus in Altzelle und Michael in Buch geben bekannt, dass sie sich mit Bf. Thimo von Meißen und dem Domkapitel über die Prokuration geeinigt haben, mit der sie jedes Jahr in der Quadragesima dem Bischof von Meißen gedient haben. Gegen Zahlung von 1120 fl. sollen sie für drei Jahre von der Prokuration befreit sein. Ein Wiederkauf auf drei Jahre wird vereinbart. Zustimmung durch die Konvente der drei Klöster, u.a. Thimo prior, Benedictus subprior, Nicolaus cellerarius totusque conventus monasterii Buch.


Bemerkung: Es ist zu vermuten, dass der Bischof zur Vollendung des Dombaues Geld brauchte.