1225 März 15; Altzelle.
Druck: Schöttgen & Kreysig № XIV., pag.
177.
Regest: CDS II/19, 81.
Bf. Bruno II. von Meißen erlaubt Abt und Konvent in Buch die Bestattung Fremder, wenn sie die Rechte des eigenen (zuständigen) Priesters erfüllt haben und wenn sie nicht exkommuniziert sind.
Gegeben in Altzelle, Idus Martii im Jahre 1225, dem 17. unseres Pontifikates.
Bemerkung: [LUDWIG (2008)], S. 88 (U69).
Überlieferung nur im Druck bei Schöttgen.
Ostern war in diesem Jahr am 30.3. Der Bischof weilte also in der Fastenzeit im Kloster Altzelle.