Übersetzung Nobbe.
Allen und jedem einzelnen gläubigen Christen, die diesen Brief zu Gesicht bekommen, ewiges Heil im Herrn.
Je häufiger wir die Gesinnungen der Gläubigen zu Werken der Liebe anleiten, umso heilsamer wirken wir für das
Wohl ihrer Seelen. Von dem Wunsche erfüllt, dass der Altar des heiligen Kreuzes in der Pfarrkirche St. Matthäi
in der Stadt Leisnig, in der Diözese Meißen gelegen, zu welchem, wie wir vernommen haben, der uns in Christo
liebe und ehrwürdige Mann Herr Gregorius Sartores als Plebanus und der genannten Kirche gegenwärtiger Verwalter
die besondere Andacht leitet, mit entsprechenden Ehrerweisungen aufgesucht und von den Gläubigen beständig
verehrt und in seiner Aufrichtung und Bau schuldigermaßen wiederhergestellt, erhalten und in Pflege gehalten
werde, auch zum geziemenden Schutz der zum heiligen Gebrauch daselbst nötigen Bücher, Kelche, Leuchter,
kirchlichen Schmuckstücke und anderer Dinge und damit die Gläubigen desto lieber zur Andacht daselbst
zusammenströmen und zur Ausbesserung, Bewachung, Pflege um so bereitwilliger hilfreiche Hand darbieten, je
reichlicher sie sich daselbst mit dem Geschenk göttlicher Gnade erfüllt sehen, so erlassen wir vorgenannten
Kardinäle ein jeder von uns den demütig deshalb dargebrachten Bitten desselben Gregorius geneigt im Vertrauen
auf des allmäctigen Gottes Barmherzigkeit und das Ansehen seiner heiligen Apostel Petrus und Paulus allen und
jedem Gläubigen beiderlei Geschlechts, die wahrhaft bußfertig und bekennend den genannten Altar an den
einzelnen Festen und Tagen - nämlich der Auffindung (3.5.) und Erhöhung (14.9.) des heiligen Kreuzes und des
heiligen Märtyrers Erasmus (3.6.) und des heiligen Laurentius (10.8.), ebenso des heiligen Hieronymus (30.9.)
an deren zweiten die Weihe des Altars gefeiert wird, von der ersten Vesper bis zur zweiten Vesper einschließlich
andächtig besucht haben, jährlich, und zu dem dermals geschickten hilfreiche Hand geboten haben, nach den
einzelnen vorgenannten Festen und Tagen, an denen sie dies getan haben, 100 Tage von den ihnen auferlegten
Bußübungen barmherzig im Herrn nach, auf die Dauer in gegenwärtigen und immerwährenden kommenden Zeiten. Zur
Beglaubigung dessen haben wir unseren Brief ausfertigen lassen und mit unsern daran hängenden Siegeln mitteilen
lassen.
Gegeben zu Rom in unseren Häusern im Jahre von der Geburt des Herrn 1500 am 6. Tage des Monats Oktober, im
9. Jahr des Pontifikats unseres heiligsten Vaters und Herrn Alexanders nach Gottes Vorsehung des Sechsten.
Wir, Johannes, durch Gottes und des Apostolischen Stuhles Gnade Bischof von Meißen, bestätigen den Ablass
der vorgenannten in Christo zu verehrenden Väter und Herren als gültig und vollkommen, nehmen ihn an in der
Form, in der er uns überlassen wird, nach unserer Machtvollkommenheit, lassen ihn zu uns, verstärken ihn in
Gottes durch gegenwärtige Gebete, und nichtsdestoweniger lassen wir mitleidig allen und jedem einzelnen
Gläubigen beiderlei Geschlechts, die wahrhaft bußfertig bekennen und zerknirscht sind und nach dem
Vorausgeschickten sich halten, 40 Tage von den ihnen auferlegten Bußen erbarmend in dem Herrn nach den
gegenwärtigen und künftigen Zeiten.
Gegeben und geschehen im Jahre des Herrn 1500 am achten Tage des April, unter ANhängung des Siegels des
Offizialats unseres Hofes zu Beglaubigung.