Einigung zwischen dem Abt zu Buch und den Bürgern von Belgern.

1521 März 11; Eilenburg.

Druck: Schöttgen & Kreysig № CCLXXXVIII., pag. 321.


Auf heute, Montag nach Lätare (11.3.) haben die verordneten Räte zu Eilenburg der Irrungen und Gebrechen wegen, die sich zwischen dem ehrwürdigen Herrn Anthonius, Abt zum Buch, eines Teils und denen von Belgern anderen Teils, von wegen der Jahrrechnung des Bürgermeisters zu Belgern, auch den Fron daselbst belangend, und das Wegegeld betreffend, genug verhört und beiden Teilen diesen Abschied gegeben. …
Das Wegegeld belangend, ist dem Geschickten des Herrn Abtes, als nämlich Doktor Jorg von Braittenbach und Bruder paulus, voigt zum Buch, vorgeschlagen worden: … entweder, dass der Herr Abt das Wegegeld nehmen und die Wege bessere und baue, oder sie wollen es nehmen und die Wege bauen und bessern. … Es soll auch der Geleitsmann zu Belgern die Wegepfennige, die jetzt bei ihm einliegen, dem Herrn Abt oder den von seiner Ehrwürden Geschickten zu Händen zuantworten.