Belgern, Lkr. Nordsachsen.

HOVS
Schreibung: Belgeren, Belgere, Belger.
Pfarrkirche St. Bartholomäus, eingepfarrt Ammelgoßwitz, Döbeltitz, Köllitsch, Korgitzsch, Mahitzschen, Ottersitz und Tauschwitz (1529).
1254 übertrug Mgf. Heinrich der Erlauchte dem Kloster sechs Hufen in Belgern, die ihm Friedrich von Otolmstorf aufgelassen hatte.
1266 bestätigte Mgf. Heinrich einen Gütertausch zwischen dem Abt von Buch und den Bürgern Albert und Werner von Belgern.
1267 bestätigte der Bischof von Meißen eine Einigung zwischen dem Pfarrer von Belgern und dem Kloster Buch betreffend der Zugehörigkeit der familia der Grangie Ammelgoßwitz zur Kirche St. Bartholomäus in Belgern. Wiederholung mit Modifikationen 1268.
1269 erfolgte die Übertragung von 8 Hufen bei Belgern durch Dietrich von Landsberg , die Johannes von Knobelsdorf aufgelassen hatte, ein allodium, bestehend aus acht Hufen und zwei Höfen in Belgern. Die Übertragung erfolgte 1270 auch durch Albrecht den Entarteten. Die eigentliche Verkaufsurkunde wird allerdings erst 1275 ausgestellt.
1280 erfolgte die Übertragung eines Wäldchens bei Belgern, inmitten der Elbe, als Ausgleich für Schulden des Ulrich von Pack, es wurden Grenzsteine gesetzt.
1282 löste Buch durch einen Tausch mit dem Kloster Nimbschen diesem zustehende Zinsen von seinem Hof in Belgern mit Zinsen in Schellwitz ab.
1286 kaufte der Abt den Wald (Gehege) bei Belgern von Mgf. Heinrich. Kurz darauf wurden die Grenzen dieses Waldes nach einem Streit mit den Bürgern von Belgern fixiert durch Setzen von Grenzmarken. Interessant sind wieder die Zeugen. Belgern wird als oppidum bezeichnet.
1287 bestätigte Bgf. Otto von Wettin, dass die Stadt Belgern mit allen Rechten ihm als Lehen gehört, das Patronatsrecht an der Kirche jedoch nicht. Bei der Belehnung seines Vaters Bgf. Johannes von Wettin mit der Stadt Belgern war die Kirche ausgenommen worden, das Patronatsrecht war später an Albert Truchsess von Borna übertragen worden.
1300 schenkte Mgf. Diezmann dem Kloster Gärten bei Belgern, die Gentzko von Welchwitz aufgelassen hatte.
1303 verkaufte Ritter Heinrich Schlegel dem Kloster seine aufgelassenen Güter bei Belgern, Mgf. Diezmann übertrug sie dem Kloster.
1306 verpfändete Mgf. Diezmann die Burg (munitio) Belgern an Walther von Köckeritz mit dem Recht auf Rückkauf. Mgf. Diezmann wurde 1307 in Leipzig ermordet.
1309 übertrug Mgf. Friedrich I. (der Freidige) dem Kloster den Hof und die Stadt Belgern, nachdem Walther von Köckeritz sie aufgelassen hatte, mit beiden Gerichten, Patronatsrecht, Zoll und allem Zubehör, auch die Insel Wert, die Jenchinus de Wethwitz aufgelassen hatte.
1325 erfolgte eine Bestätigung des Besitzes durch Mgf. Friedrich II. (den Ernsthaften).
1326 kam es zu einer Einigung zwischen dem Abt von Buch und Gutzelo von Triestewitz wegen der Schäden am Hof Ammelgoßwitz in der Art, dass der von Triestewitz seine Lehen, die er vom Abt in Belgern hatte, zurückgeben musste. Das betraf den Wurfzins und den Marktzoll, den letzteren kann er jedoch noch auf Lebenszeit nutzen.
1330 inkorporierte Bf. Withego von Meißen dem Kloster die Kirche von Belgern, d.h. das Kloster konnte über sein Patronatsrecht einen Mönch oder einen Weltgeistlichen durch den Dekan der Meißener Kirche als Pfarrer einsetzen lassen, für dessen Unterhalt es zu sorgen hat. Dieser Pfarrer hatte dem Bischof Gehorsam und die entsprechenden Abgaben zu leisten, für die der Abt haftete. Weitere Einkünfte der Kirche standen dem Kloster zur Verfügung.
1337 nahm Mgf. Friedrich II. bestimmte Besitzungen des Klosters unter seinen Schutz, darunter die Stadt Belgern.
1343 verkaufte Dydoldus de Nydecke dem Kloster seine Güter in Belgern, nachdem er sie dem Markgrafen aufgelassen hatte.
1351 wurde ein Schock Groschen vom Geleit der Stadt Belgern einer Pitanz im Kloster zugewiesen.
1353 wurden verschiedene Bürger und der Pfarrer von Belgern nach den Überfällen auf die Grangie Ammelgoßwitz befragt.
1362 Einspruch des Titzko von Eichen gegen die erhobene Klage.
1362 erfolgte die Bannung der Räuber.
1369 hatte henzcel schultheize zcu belgern seinen Teil des Stadtgerichtes zu Belgern verpfändet und konnte ihn nicht wieder einlösen. Er bat zu Lichtmess (2.2.) den Abt von Kloster Buch, für ihn dieses Pfand einzulösen und den Teil des Gerichtes selbst zu kaufen unter der Bedingung, dass er ihn bis St. Walpurgis (1.5.) wieder zurückkaufen könnte. Da er den Termin nicht einhalten konnte, verlängerte der Abt die Frist bis St. Michaelis (29.9.). Da auch dieser Zeitpunkt nicht gehalten werden konnte, wurde der Kauf endgültig.
1372 kaufte der Abt des Klosters Buch von den Markgrafen die jährliche Bete in Belgern und Ammelgoßwitz. Weiter kauft er das Lehen der Herren von Radistok in Belgern, nämlich Hufen und die floisvere, also die Fähre über die Elbe.
1377 verkauften henczil Crusenicz und seine Familie dem Abt einen Zins, den sie an der kanefere vnd flozestere zu Belgern hatten, auf Wiederkauf in drei Jahren.
1379 wurde die Inkorporation der Kirche von Belgern in das Kloster Buch durch Kardinal Pileus im Auftrag des Papstes bestätigt. Bf. Johann von Jenstein von Meißen (1376-78) hatte wohl die Bestätigung verzögert oder verweigert.
1379 Übergabe der Heide bei Belgern an die Bürger gegen einen Zins von 1 Schock.
1388 erfolgte der Befehl des Papstes Urban VI. an den Bischof von Meißen, die Parochien Belgern und Leisnig dem Kloster zu inkorporieren, was dann auch durch Bf. Nikolaus I. erfolgte (1388).
1408 verzichteten Nicclauss und Wenczslow Brüder, Jacob bucherz seligen Kinder, und katthrine, unsere Mutter, und andere auf das Viertel an der veheren daselbst zu Belgern.
1418 wurde dem Kloster durch Lgf. Friedrich (den Streitbaren) der Besitz beider Gerichte und des Fährzolles bestätigt.
1438 erfolgte eine Einigung zwischen dem Kloster und Gunter von Weltewitz zu Übigau um den Werder bei Belgern, angrenzend an dessen Güter in Ottersitz. Es wurden Grenzen markiert. Der Werder sollte dem Kloster gehören, dafür erhielt der von Weltewitz dann einstund czehen schok childechter groschen und eine Hofstatt in der Stadt Belgern als ein Lehngut und dazu dreißig Stämme Zimmer- oder Bauholz. Dem Kloster wurden Ritter-Dienste angeboten und das Vorkaufsrecht eingeräumt.
1440 übertrug Abt Johannes dem Prior Martin die Parochie Belgern.
1441 bestätigte das Konzil von Basel dem Kloster die Inkorporation der Kirche Belgern.
1442 lief ein Prozess vor der päpstlichen Kurie gegen Propst und Dekan von Meißen wegen der Exkommunikation des Pfarrers von Belgern.
1450 wies der Abt dem Pitantiar zum Fest Johannes des Täufers vom Rektor der Kurie in Belgern 1 Schock gl. zu.
1462 wies der Abt dem Custos bestimmte Einkünfte in Belgern zu: zu Walpurgis ein halbes Schock Groschen von den Mühlen, zu Martini dasselbe, ebenda 3 Stein Unschlitt von den Fleischern, weiter von der Mühle an der Elbe, was auch dort in Zukunft sein möge, 14 Groschen.
1466 erfolgte vor Kf. Ernst und Hz. Albrecht eine Einigung zwischen Belgern und Torgau bezüglich des Brauens.
1467 bestätigte Abt Simon die Innung der Leineweber, die schon Abt Nikolaus (unklar welcher) genehmigt hatte, und nannte ihre Satzung.
1474 verlieh der Abt Wenzel Verman die halbe Fähre in Belgern, zugleich als Leibgedinge für seine Ehefrau, und für deren eheliche Töchter.
1477 Abt Simon verkaufte die Heide bei Belgern.
1478 Abt Simon verkaufte der Schützeninnung von Belgern einen Zins.
1479 Abt und Konvent überließen dem Rat zu Belgern das Lehen des Schützenaltars in der Kirche Belgern.
1481 Abt Simon übertrug einem Altaristen in Belgern ein Hofrecht.
1486 Abt Simon und Johann Valke zu Triestewitz schlichteten einen Streit zwischen Georg Schneider, einem Bürger von Belgern, und Andres Ramfoldt zu Adelwitz.
1489 wurde die Exkommunikation des Pfarrers von Belgern, frater Nicolaus Schildau, nach einem entsprechenden Prozess vor der päpstlichen Kurie durch den Propst von St. Afra aufgehoben. Der Grund der Exkommunikation wird auch hier nicht genannt.
1492 Einigung zwischen dem Abt von Buch und dem Propst von Mühlberg bezüglich des Pogpuscher Werders.
1493 Abt Simon und der Konvent übertrugen dem Sebastiansaltar in Belgern Einkünfte.
1494 verlieh der Abt ein Haus und einen Weinberg bei Belgern an den Amtmann von Torgau Georg von Amsdorf.
1497 Besichtigung der Klostergebäude in Buch und Belgern durch kurfürstlich-sächsische Räte. (Delang (2006), S. 73, Anm. 23.)
1503 Lupold von Weltewitz kaufte einen Freihof in Belgern.
1505 Erlaß des Biergeldes für den Kirchenbau zu Belgern.
1509 schrieb der Abt einen Brief an Heinrich von Weltewitz wegen eines möglichen Lehngutes in Belgern.
1512 Inschrift des Turmknaufes der Kirche zu Belgern.
1515 Bitte des Abtes um einen Jahrmarkt für Belgern.
1518 Vertrag zwischen dem Rat zu Belgern und dem Kloster Buch, aufgestellt durch Hans von der Planitz, Amtmann von Grimma, im Auftrag des Kurfürsten.
1519 Rezeß zwischen dem Abt von Buch und dem Rat und den Bürgern von Belgern zur Klärung von Differenzen, die sich nach dem Abschluss des Vertrages von 1518/19 zwischen beiden ergeben hatten.
1521 wurden wieder vor verordneten Räten Differenzen zwischen dem Abt und den Bürgern von Belgern behandelt. Die Jahresabrechnung des Rates sollte wiederholt werden. Der Fronbote gab wieder Anlass zur Klage. Und eine Einigung bezüglich des Wegegeldes sollte herbeigeführt werden: Wer das Wegegeld einnimmt, soll auch die Wege bessern. Der Abt sollte entscheiden, ob das durch ihn oder den Rat erfolgen soll.
1522 Brief des Abtes Anthonius an die Bürger von Belgern.
1522 Schreiben des Schössers von Torgau an den Rat wegen eines Predigers.
Fortsetzung im Abschnitt Reformation

Belgern hatte früh eine Hufeneinteilung, denn die ersten Übertragungen an das Kloster waren Hufen und adelige Höfe. Eine Urkunde zur Stadtgründung ist nicht vorhanden. Die Burg ist sicher noch älter. Sie liegt außerhalb der Stadt. Die Zeit der Errichtung des castrum mit ehemals vier Türmen, auch als munitio bezeichnet, das im ehemaligen Klosterhof steckt, ist unklar. Später wird Belgern als oppidum bzw. Weichbild bezeichnet. Es war auch Geleitsstelle und verfügte über einen Marktzoll. Dieser Ort war durch den Markgrafen von Meißen an die Burggrafen von Wettin und danach an Walther von Köckeritz verlehnt. Bei den curiae dürfte es sich um Freihöfe des Adels handeln. Der Wurfzins ist eine Abgabe, die z.B. im Falle von Leipzig (Müller, 1953) von den Grundstücken zu zahlen war, die vor der Erhebung zur Stadt schon bebaut waren. Der mehrfach auftretende scultetus/schultheize dürfte der Bürgermeister sein, daneben gibt es auch einen Vogt und belehnte Richter. 1377 werden Ratsleute des Weichbildes genannt.
Belgern besaß wohl auch eine eigene Münze. In einigen Urkunden wird definitiv die Bezahlung in sollidum denariorum monetis Belgerin gefordert. Weiter wird 1249 und 1286 ein monetarius genannt.

Äquidistantenkarte
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