1515 Juni 25; Buch.
Quelle: LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. Kk 131a, fol. 12r–13v.
[1] Abt Antonius Dietz benennt Kf. Friedrich seine Klagepunkte gegen die Stadt Leisnig. Die Dorfgasthäuser in
Gersdorf und Hochweitzschen und die Handwerker in den Dörfern werden seit 236 Jahren durch ein entsprechendes
Privileg geschützt, das durch den Kf. erneut bestätigt werden soll.
[2] Der Abt bittet weiterhin Kf. Friedrich um ein Privileg für die Beibehaltung der Fischrechte im Bach des
Dorfes Lastau bei Colditz, da die Mönche kein Fleisch essen. Dieses Recht wurde dem Kloster durch den Amtmann
[Heinrich von] Geilsdorf im Auftrag seines Vaters, des Küchenmeisters [Wilhelm von Geilsdorf], vermacht.
[3] Vor einiger Zeit hatte sich der Abt beim Kf. über Georg von Kitzscher, Amtmann zu Leisnig, beschwert, weil
jener dem Bauern Blasius Weber verboten hatte, eine Strafe an das Kloster zu entrichten, die ihm der Abt auferlegt
hatte. Der Abt bittet darum, den Bauern wieder in seine Gerichtsbarkeit zu überstellen.
[4] Zudem möchte der Abt wissen, wie er sich wegen seiner Erbgerichte verhalten soll.
[5] Bernhard von Lobe, ehemaliger kfl. Bettmeister, wurde bis zu seinem Tod im Kloster gepflegt.
In seinem Testament hatte Lobe dem Kloster 50 alte Schock vermacht. Der Abt bittet darum, diese Summe dem Kloster
auszuzahlen.
[6] Den Bürgern zu Belgern soll gestattet werden, jährlich am Sonntag Letare und am Tag St. Nikolaus
einen Markt abzuhalten. Zudem soll den Bürgern das Geleitsgeld wie anderen Städten erlassen werden.