1515 Mai 9; Torgau.
Quelle: LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. Kk 131a, fol. 9r–10v (Abschrift).
[1] Sebastian von Mistelbach und Sebastian von Kötteritzsch berichten Kf. Friedrich über die ihnen vom Kf.
befohlene Anhörung der Klagen der Stadt Leisnig gegen den Abt [Antonius Dietz] und das Zisterzienserkloster Buch
wegen Brauens und Ausschenkens von Bier sowie anderer Geschäfte des Klosters.
[2] Leisnig ist eine befestigte Stadt, die neben anderen Städten des Kurfürstentums durch die Stellung eines
Heeresaufgebots und die Abgabe von Steuern für den Erhalt des fürstlichen Standes und Wesens, für Land und Leute
sowie den gemeinen Nutzen sorgt.
[3] Deshalb sollen dem Zisterzienserkloster Buch, den dazu gehörenden Dorfschenken und den Bauern des Klosters das
Brauen und der Ausschank von Bier sowie alle sonstigen Geschäfte zum Schaden der Stadt verboten werden. Auch im
Umfeld anderer Städte sind Geschäfte innerhalb der Bannmeile durch den Landesbrauch und andere Ordnungen verboten.
[4] Der Abt hat dagegen einen Rezess der Burggrafen von Leisnig vorgelegt und Kopien für die Akten übergeben.
Demnach wurde dem Kloster gestattet, Bier zu brauen und auszuschenken sowie Handwerk in den Dörfern zu treiben.
Der Abt verwies zudem darauf, dass diese Geschäfte seit langem eingeführt sind, weshalb er den Vertretern der
Stadt Leisnig keine Zugeständnisse machen kann. Deshalb sollen auch die Landesfürsten an diesen Rechten keine
Änderung vornehmen. Ein vorgelegter Auszug aus den Privilegien des Ordens bestätigte, dass dem Kloster diese
Geschäfte erlaubt sind.
[5] Wenn der Kf. zusätzliche Details erfahren möchte, sind Mistelbach und Kötteritzsch zu
weiterem Bericht bereit. Sie haben sich bemüht, die vorgetragenen Argumente beider Seiten möglichst genau
wiederzugeben, um keinen zu bevorzugen. Sie erinnern an ihren Abschied, wonach der Kf. den Streit schlichten
sollte.