Kurfürstliche Räte zu Torgau geben dem Abt zu Buch auf bestimmte Artikel Bescheid.

1515 Juni 25; Torgau.

Druck: Schöttgen & Kreysig № CCLXXXV., pag. 320.


Das die Räte diesmal Befehl hätten, Ihm allein auf zwei Artikel Bescheid zu geben. Aber über die anderen übergebenen Artikel möchte er zu gelegener Zeit bei unserem guten Herrn ferner ansuchen, alsdann würde sich sein kurfürstlicher gnädiger Herr Antwort vernehmen lassen, damit widerfahre, was billig und Recht ist.
Auf den Artikel, die zwei Jahrmärkte belangend, hätte unser gnädiger Herr befohlen, ihm anzuzeigen, nachdem seine kurfürstliche Gnaden mehrmals durch seiner kurfürstlichen Gnaden Untertanen zu Dommitzsch und anderen umliegenden Städtlein, dergleichen auch ersucht, und seine kurfürstl. Gnaden solches denselben noch zur Zeit niemals gestattet oder zugesagt, hätte er abzunehmen, was seine kurfürstliche Gnaden hierin zu tun gebühren wollen. Seine kurfürstliche Gnaden wäre auch solches nachzulassen nicht gedacht.
Auf den anderen Artikel mit Erlassung des Geleits &c. hätte seine kurfürstliche Gnaden befohlen, ihm zu sagen, dieweil es also herkommen, wüßten es seine kurfürstliche Gnaden noch zur Zeit dermassen auch nicht nachzulassen oder zu ändern.
Actum Torgau am Montag nach Johann Baptist, im Jahre 1515.