1515 Dezember 31; Buch.
Quelle: LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. Kk 131a, fol. 20rv (Ausfertigung).
[1] Abt Antonius berichtet dem Kf. von der Anhörung durch die kfl. Räte in Torgau am 24. November 1515 wegen der
Klagen der Stadt Leisnig gegen sein Kloster. Die dabei gemachten Vorschläge konnte der Abt keineswegs annehmen,
weil sie dem vor 238 Jahren geschlossenen Rezess sowie dem Brauch des Klosters widersprechen. Eine Änderung würde
einen Schaden für sein Kloster darstellen. Die Leute von Leisnig sollen sich stattdessen an die ihnen zustehenden
Rechte halten.
[2] Deshalb bittet der Abt den Kf., ihm und seinem Kloster die bisherigen Rechte zu belassen. Wenn
die Leute von Leisnig das Kloster aus seinem Besitz auf dem Rechtsweg verdrängen wollen, will er das akzeptieren.
Der Vorwurf des Handels im Kloster ist unhaltbar. Lediglich der Kellermeister (cellerar) kauft auf dem Markt
Waren für das Gesinde ein, um sie an das Gesinde ohne Gewinn weiterzuverkaufen, weil dieses keine Gelegenheit hat,
den Markt zu besuchen.
[3] Die Leute aus Leisnig verklagen das Kloster aus Hass, wie ein beigelegter Zettel beweist. Demgegenüber hofft
der Abt auf den Beistand des Kf., der ihn und sein Kloster bei den alten Rechten belassen soll.