1516 Februar 15; Torgau.
Quelle: SächsHStA Dresden, 12852 Stadt Leisnig (D), Nr. 17, unfol., 1 Bl.
[0] Kf. Friedrich teilt auch im Namen Hz. Johanns mit, dass der Streit zwischen dem Abt Antonius und dem Konvent
des Zisterzienserklosters Buch einerseits sowie dem Rat und der Gemeinde der Stadt Leisnig andererseits wegen
Bierbrauens und Ausschenkens, Handwerksleistungen sowie anderer Geschäfte des Klosters heute geschlichtet wurde:
[1] Beschäftigung von Schneidern, Schustern, Schmieden und anderen Handwerkern im Kloster.
[2] Handel im Kloster.
[3] Handwerker in den Dörfern Hochweitzschen und Gersdorf, Leineweber in Kieselbach.
[4] Brauen und Ausschenken von Bier durch die Wirte der Dorfschenken zu Hochweitzschen und Gersdorf.
[5] Dem Schiedsspruch haben der Abt und die Vertreter der Stadt Leisnig zugestimmt. Als Zeugen waren die kfl.
Räte Wolfgang Reißenbusch, Präzeptor der Antoniter zu Lichtenberg, Wolf von Weißenbach, Amtmann zu Zwickau,
Haubold von Einsiedel zu Gnandstein, Fabian von Feilitzsch, Hans von der Planitz und Hofmarschall Sebastian von
Mistelbach anwesend. Die Handwerker dürfen nur für das Kloster arbeiten. Im Kloster darf kein Handel stattfinden.
Brauen ist nur in der Zeit erlaubt, wo auch Leisnig braut. Ausgeschenkt werden darf nur in Gersdorf und
Hochweitzschen.