1518 November 26; Grimma.
Druck: Misc. Sax. VIII (1774), S. 358 f.; Bertram, Chronik von Belgern, XXVI, S. 158-160.
Vertrag zwischen dem Kloster Buch und dem Rat zu Belgern, errichtet durch
den kftl. Rat und Amtmann zu Grimma Hans von der Planitz unter Mitwirkung von Sigmund Große zu Altenhain und
Melchior Tile, Bürger zu Grimma.
1. beansprucht der Rat 7 Häuser und Hofstätten, die der Abt zum Kloster gezogen hätte. Der Abt weist darauf hin,
dass sie außerhalb der Stadt liegen und er entsprechende Kaufurkunden vorweisen könne. Die Gemeide hat verzichtet.
2. Zwei Häuser in der Vorstadt und auch einige Häuser der Stadt haben gegen altes Herkommen die Erlaubnis des
Abtes zum Brauen. Der Rat forderte, die Neuerung abzuschaffen, was der Abt bewilligte.
3. Der Bader soll kein Bier verkaufen. Er darf nur für seinen Bedarf, seine Kranken und sein Gesinde brauen.
4. Auch die Freihäuser dürfen nur für ihren Eigenbedarf brauen und nichts in Fässern oder Kannen abgeben.
5. Der Abt fordert von jedem Fass Wein fünf Groschen. Dieses Geld soll wie auch die jährlich zwei Stück Salz vom
Salzmarkt dem gemeinen Nutz zugute kommen. Das soll jährlich im Beisein eines Verordneten vom Kloster geschehen.
Weiter hat sich die Gemeinde wegen des vielen Brauens auf der Pfarre beschwert. Es soll nun gebraut werden soviel
es not tut, auch für hohe Gäste, aber nicht in Fässern oder Kannen für Geld abgegeben werden.
Die Gemeinde beklagt sich, dass entgegen dem alten Herkommen mehr Schafe gehalten würden. Es wird festgelegt,
dass das Kloster nicht mehr als tausend Schafe halten solle. Die Schäfer sollen verhindern, dass das Getreide
der Gemeinde zu Schaden käme. Weiter werden Regelungen getroffen zu einem Acker, der Ganser genannt.
Die Häuser, die der Abt im Garten des Schulmeisters und sonst in der Vorstadt bauen lässt, sollen Geschoss wie
andere Häuser der Vorstadt zahlen.
Weiter hatte der Vogt zu Belgern einen neuen Wasserbehälter gebaut, der Mühle zu Schaden. Er soll sich mit dem
Müller absprechen und einigen.
Weiter geht es um den Schutz der Ufer der Elbe. Der Abt sagte, das Kloster sei vom Kurfürsten befreit. Die Leute
mit Grundstücken am Ufer fordern eine Beteiligung des Klosters, da sie den Schaden zu tragen hätten.
Auch verglich man sich wegen der Ratswahl dahin, dass der Abt zu Buch jedesmal zwei Personen zu Ratsfreunden und
die von Belgern eine zum Bürgermeister und eine zum Ratsfreund vorschlagen solle, die dann der Abt zum Buch als
Erbherr zu bestätigen habe.
Dieser Schied wurde gezwiefacht und mit entsprechenden Siegeln jedem Teil einen gegeben.
Vom Kurfürst am 13.3.1519 (Invocavit) in Altenburg ratifiziert.