1370 Februar 7; ―.
Original: SHStA: 10001 Ältere Urkunden, Nr. 3955.
Druck: Schöttgen & Kreysig № CLXXXIX., pag.
250.
Regest: Leisering A15/182.
Johann (Henczel), Schultheiß zu Belgern, beurkundet, dass er Peter Hophyn von Dewiczin seinen Teil des Stadtgerichtes zu Belgern für zweieinhalb Schock Groschen (dryttehalb schoggroschyn) verpfändet (vor saczt) hatte. Des Weiteren hatte der Aussteller mit seinem Lehnsherrn Nikolaus, Abt zu Buch, vereinbart, dass jener das Gericht für die Pfandsumme kauft, der Aussteller jedoch zu Walpurgis zu Gericht sitzt und auch die Möglichkeit hat, es an diesem Tag zurückzukaufen. Bis zu diesem Termin sollten der Aussteller und seine Kinder keine Rechte daran haben. Zu dem festgesetzten Tag kaufte der Aussteller das Gericht nicht und erhielt daraufhin vom Abt einen neuen Kauftermin, und zwar zum nächsten Michaelis. Auch diese Möglichkeit konnte er nicht nutzen und bekennt nun, dass er sowie seine Söhne Nikolaus und Johann keinerlei Ansprüche mehr darauf haben.
Zeugen sind Nikolaus, Propst zu Sitzenroda; Heinrich Lastau (Heynemann Lostouf), Bürger von Oschatz; Hence Rubeloze, Friedrich (Frycze) Gencz, Hans Schönstädt (Hannes Schonstat), Hans Riesa (Rysowe) und Hans Alwer, Bürger von Belgern, und andere mehr.
Gegeben im Jahre 1370, an dem durstage in der geminten wochen neest noch unser vorwen tage lychtewie vorbenant, vnder her Nyclaus dez probistez von Syczenrode Ingesigel.