- hauptsächlich nach HILPERT (1912).
- 1530 boten die protestantischen Fürsten auf dem Reichstag zu Augsburg an, das Klostereigentum im Namen des
Kaisers bis zu einem allgemeinen Konzil zu verwalten.
Da der Kaiser ablehnte, übernahmen die Fürsten die
Verwaltung ohne Zustimmung (Rechtsbruch).
- Auf dem Landtag zu Zwickau am 25. Januar 1531 wurde ein Ausschuss mit 3 Prälaten, 20 Rittern und 11 Vertretern
der Städte gebildet, die erste Zusammenkunft war am 5. März 1531 in Torgau.
Dort erfolgte die Ernennung von Kommissaren durch die Stände mit dem Recht Klosterverwalter ein- und abzusetzen
und zweimal im Jahr Rechnung zu verlangen. Überschüsse sollten in besonderen Kassen deponiert werden. Bis zu
einem allgemeinen Konzil sollten keine Veränderungen vorgenommen werden.
- Für jeden der vier Kreise (Thüringen, Franken, Sachsen, Meißen-Vogtland) wurden vier Kommissare eingesetzt.
Über allem eine Sequestrationskommission halb aus kurfürstlichen Räten, halb aus Vertretern der Landstände.
- Instruktion des Kurfürsten für die Sequestratoren:
⦁ Feststellung von Zustand, Einkommen, Ausgaben und Ertrag.
⦁ Anordnung notwendiger Verbesserungen. Anlage von Inventaren. Vereidigung der Verwalter nur auf den Kurfürsten.
⦁ Entlassungen nur zu Michaelis mit halbjähriger Ankündigung. Verwalter mit halbjährigem Recht zur Kündigung.
⦁ Verbot von Verkauf und Verminderung! Gebot der Revindikation (besonders in Gebieten der Bauernaufstände).
⦁ Halbjährliche Kontrolle. Kassen mit drei Schlössern (Kurfürst, Sequestratoren, Stadt [Gotha, Coburg, Wittenberg,
Altenburg]).
- Festlegung der erlaubten Ausgaben:
Unterhaltung der Universität Wittenberg, Prozesskosten beim
Reichsgericht, Abfindungen und Unterhaltskosten für Ordenspersonen.
- Begrenzung auf zwei Jahre. Anzeige des Beginns an die Amtsleute.
- Im Prinzip kein Einfluss der Landstände!
(Bestätigung der Verwalter, Bestimmung der Geschäftsführung,
keine saubere Trennung der Einkünfte von der kftl. Kammer, Kontrolle über die Verwendung).
- Für Meißen/Vogtland wurden als Sequestratoren eingesetzt: Ritter Hans von Weißenbach und Günther von Bünau,
Hauptmann zu Altenburg, von den Landständen Georg Trützschler zu Falkenstein und Hermann Mühlpfort,
Bürgermeister von Zwickau.
- Folgende Klöster wurden sequestriert:
In Meißen: Sitzenroda, Grimma, Nimbschen, Buch mit Belgern, die Altenburger Klöster, Remse, Frankenhausen mit
der Karthause bei Crimmitschau;
im Vogtland: Weida, Mildenfurth, Kronschwitz, Plauen und Grünhain.
- Am 14. Juni im Kloster Buch. Der Klosterschreiber Paul Rudel wurde Sequestrationsschreiber. Am 15. Juni in
Sitzenroda, dann Grimma, Altenburg und Plauen. Ende Juni Unterbrechung durch Landesausschusstag. Ende am 15.
September in Frankenhausen. (Inventarisierung der Kostbarkeiten, Büchereien und Archive!!, also Urkunden).
- Es wurden auch die Klöster sequestriert, die noch von geistlichen Personen verwaltet wurden. Eine Prüfung der
Klosterrechnungen war noch nicht erfolgt. Weitere Verzögerungen bis zum Tod von Kf. Johann (16. August 1532).
Befehl zur Fortsetzung ab 29. September. Weitere Verzögerung bis 21. November, dann Beginn der Rechnungsprüfung
(Kloster Buch am 26.11.1532). Ende am 16. März 1533.
- Beginn der zweiten Rechnungsprüfung am 1. September. Ende am 10. März 1534.
Der weitere Verlauf war regelmäßig, Störungen erfolgten durch die Visitatoren, die eigenmächtig über die Gelder
verfügten, daraus folgte Luthers Haltung gegen den „Geiz“ der Sequestratoren.
In den Klöstern der Kreise Meißen/Vogtland und Sachsen befanden sich noch etwa 50 Mönche und 150 Nonnen.
- Verwalter im Kloster Buch waren
⦁ Mai 1531/32: Wolf und Adolf von Zehmen
⦁ Mai 1533: Bertold von Altmannßhofen (bisher in Mildenfurth)
⦁ Mai 1534: Hannß von Kochseß
⦁ Mai 1536 Hans von Zehmen (bisher Nimbschen)
- Vor Beginn der Sequestration waren 10 Mönche abgefunden worden mit ges. 744 fl.:
⦁ Anton Nennewitz,
⦁ Michel Braune, Kaplan in Leisnig,
⦁ Wolf Hoffmann,
⦁ Tiburnius Asche,
⦁ Andreas Schirmer,
⦁ Bartholomäus Schwerzel,
⦁ Jacob Kuhn,
⦁ Bendix Fuchs, Pfarrer zu Langersdorf,
⦁ Hieronymus Dietz,
⦁ Leonhard Ultzsch,
- im Kloster verblieben zehn:
⦁ Andreas Keulenberg, Prediger, 1532 mit 200 fl. Abfindung ausgetreten,
⦁ Simon Polenz, ab 1541 Vorwerk Wendishain,
⦁ Anton Ortrandt,
⦁ Simon Schoppach,
⦁ Phil. Werner,
⦁ Michel Grünhain,
⦁ Wolf Seidemann,
⦁ drei ohne namentlichen Nachweis.
- 1533 wurde der einzige in Belgern verbliebenen Mönchs Ambrosius Olber mit 200 fl. abgefunden.
Danach erfolgte eine Verpachtung an Georg von Minkwitz (auf Trebsen), Bruder des kftl. Hofmarschalls.
- Aus der Bestellung des Berchtoldt von Altmanshofen zum Verwalter des Klosters Buch ohne Belgern und Wendishain
im Mai 1533 sind die Aufgaben der Verwalter ersichtlich.
⦁ Führen ordentlicher Register, zweimal jährlich Abrechnung,
⦁ Erhaltung des baulichen Zustandes, auch der Mühle,
⦁ Einlagerung des Getreides, nichts verkaufen,
⦁ Einholen der Zinse,
⦁ Verwendung der Gehölze nur für Brennholz,
⦁ größere Änderungen nur in Absprache mit den Sequestratoren,
⦁ Versorgung der Klosterpersonen,
⦁ Verpflichtung zu Gespanndiensten,
⦁ Vereidigung auf Kurfürst,
⦁ 60 Gulden Einkommen, Knecht selbst zu entlohnen, 2 Pferde,
⦁ Besuch der Ehefrau nicht länger als 2 Tage,
⦁ Kündigung beidseitig mit einem halben Jahr Ankündigung und genauer Abrechnung.
- Verpachtung von Poselitz an Rochius Förster von 1534 bis 1544, danach Verkauf an Bauern. Wert 1900 fl.
- 1535 wurde Kloster Grünhain der Sequestration entzogen und in die Ämterverwaltung übernommen.
- 1536 Bestellung neuer Sequestratoren (wegen Krankheit und anderer Aufgaben des Kurfürsten).
Anfrage des Rates von Grimma zur Überlassung der Ornate und Geräte von Nimbschen und Buch für den Brückenbau in Grimma.
- 1537 Befehl zur ersten Hauptrechnung über alle Kreise nach Ernennung von 4 Kommissaren als Rechnungsrevisoren.
Zweck war auch die Ermittlung der Unkosten der Sequestration.
Schwierigkeiten wegen der zeitlichen Belastung und der Uneinheitlichkeit der Rechnungen.
1538 Befehl zur Neuorganisation der Sequestration: gesamt nur 4 Sequestratoren und zwei Schreiber mit festen
Gehältern, erstmalig Gedanken zur Veräußerung des Besitzes.
Zunehmend Verpachtung der Klosterverwaltung (als Vereinfachung), allerdings keine Einsparung an Unkosten (durch
die Gehälter), aber Effektivität.
Halbjähriges Treffen der Sequestratoren mit den Verwaltern in Altenburg und Buch
1539 Andreas Fleischer, Befehlshaber, auch Vorsteher genannt des Klosters Buch und ward von ihm das Handels-Buch
Lit. F. No. 41. geschrieben; wird A. 1544. Schößer im Kloster Buch genennet (Kamprad), vorher Klosterschreiber
in Nimbschen.
Von einer Verpachtung hatte man abgesehen, da nur Buch die übrigen Klöster mit Getreide versorgen konnte.
- Ernennug von Dietrich von Starschedel und Wolf von Schaderitz zu „Verordneten zur Vererbung der Klostergüter“,
Abrechnung 1539 für Kloster Buch (ohne Belgern):
⦁ aus Naturalerträgen 2395 fl.
⦁ aus Erbzins 819 fl. und Naturalabgaben
⦁ aus Lehngeld 150 fl.
⦁ aus Gerichtsbußen 50 fl.
⦁ durchschnittliche Gesamtgeldeinnahmen ca. 2100 fl.
- 1540 Anordnung einer Generalabrechnung, erfolgt bis 16. Dezember.
1542 nur langsamer Erfolg beim Verkauf (rechtliche Unsicherheit). Die Kosten der Sequestration blieben hoch.
1543 Regelung der Kollaturen: das Klosteramt verfügte über Altleisnig, Wendishain mit Nauhain, Großweitzschen,
Altenhof, Lastau.
Leisnig an den Gemeinen Kasten.
Collmen an Hans von Schellenberg auf Podelwitz; Erlau an Kriebstein.
- Der Kurfürst beabsichtigte, die Verwaltung der Klostergüter den Ständen zu entziehen (veränderte Lage durch
den Schmalkaldischen Bund). Der Wunsch der Landstände nach Schulen wurde nicht akzeptiert. Er verfügte die
Aufhebung der Sequestration. Die Sequestratoren wurden zum 18. Februar zur Endabrechnung nach Torgau berufen.
Die kftl. Aufsicht erfolgte nun über den Rentmeister Jacob von Koseritz und Bernhard von Hirschfeld.
- Das letzte Klosterhandelsbuch von Andreas Fleischer bis Misericord. domini 1544.
Ende der Sequestration.
Nachweis von Umbauten in den Amtsrechnungen (Abbruch der Zellen).
- 1544 Heinrich Pflug als Verwalter des Klosters Buch (Kamprad).
- In Buch noch 3 Mönche, 3 alte Pfarrer und ein Mönch aus Steinlausigk.
Sie waren mit 30 fl. und 12 Scheffel
Roggen versorgt worden und hatten darauf das Kloster verlassen.
- Auszug aus den Amtsrechnungen Leisnig/Buch 1544/45 (ThHStA Weimar, EGA Reg. Bb. 1611):
Mauerarbeit: schlaffhaus zu einem schuthause zugericht vnnd das gesletze des bodenns mit kalck ausgegossen vnnd
gebessert, dem meister xviij vnnd dem andern xv gr gegeben Jnn betrachtunge das sie alle tage auß vnnd ein haben
gehen mussen.
xxxiij gr Mattis Gunter vonn Kieselbach einem Zimmermann gebenn der hat die scheüne, so im Buch zum teil durchn
winth eingeworffenn wiederumb zugemacht, andere sparren auffgezogenn mit schindeln bedackt.
xxiiij gr Gunter zu Kieselbach eÿnem Zimmermann gebenn der hatt iij tage zum Buchischen wehrbaw pfel
gemacht.
xxj gr Thomas Hertzog zu Leißnig einem Zimmermann der hat selb dritt iii tage auffin schlaffhause die zellenn
abgebrochen tegelich einem beÿ seiner chost iij d gebenn vnnd sol daggen des oes ein schutbodenn zugericht
werdenn.
xvj gr Mattes Arnoldem zu Leÿsnieg vonn vj fenster lieden Jm nauenn hause zu Buch zumachenn, Je vonn einem ij d
viij d gebenn.
- 1545 Verkauf des Vorwerks Paudritzsch an die Stadt Leisnig um 1590.Gülden 2.Groschen 8.Pfennige ohne
Gericht.
Fast der ganze Klosterbesitz im Kft. war verkauft, Buch erst 1555, da nur Buch zur Getreideversorgung in der
Lage war.
- 1546 Silber der Pfarrkirchen Bockelwitz, Börtewitz, Altenhof, Wendishain, Seifersdorf, Großweitzschen, Lastau
nach Altenburg abgeliefert. Das Silber von Altleisnig war in den dortigen Brückenbau gegangen.
- 1547 nach dem Wechsel zum albertinischen Sachsen Anlegung der Amtserbbücher als umfassende
Generalinventur.
Ein Amtserbbuch wurde für das Klosteramt Buch 1548 erstellt.
Eine gesonderte Abrechnung für die ehemals
geistlichen Güter erfolgte nicht mehr.
- 1551 Dotierung der Landesschule Grimma mit Klostervorwerk Buch mit Weinberg, Vorwerk Tautendorf mit
Schäferei.
Wechselnde Verkäufe und Rückkäufe von Teilen des Klostergutes.
- 1567 Umwandlung des Klostergutes mit Vorwerk Tautendorf in ein schriftsässiges Rittergut, Belehnung der
Familie von Zeschau.
1663 Ersteigerung durch die Landesschule Grimma.
Rechtliche Sicherheit erst mit dem Ende des Dreißigjährigen Krieges.