Bf. Johann I. von Meißen teilt dem Kloster Dobrilugk seine Rechte mit.

1353 Oktober 20; Stolpen.

Druck: CDS II/1, 473.


Bf. Johann von Meißen beurkundet mit dem Abt und Konvent zu Dobrilugk für sich und seine Nachkommen dahin sich geeinigt zu haben, dass dem Bischof bei seiner Anwesenheit im Kloster 15 Tage lang in der Fastenzeit mit 30 Mann und Pferden und Wagen Unterkommen und Verpflegung, bei einer grössern Zahl von Begleitern dieser jedoch nur für die erste und letzte Nacht zu gewähren sei.