1265 Mai 24; [Buch].
Original: SHStA: 10001, Ältere Urkunden, Nr. 653.
Druck: Schöttgen & Kreysig № LI., pag.
191.
Regest: Schieckel Nr. 820.
Abt Heinrich von Buch macht bekannt, dass er seit 60 und mehr Jahren die Kirche St. Matthäi in Leisnig vor der Burg mit allen Filialen vom Bgf. Heinrich von Leisnig, dem Gründer des Klosters, in Besitz hat. Er stellt fest, dass alle Einwohner zur Mutterkirche St. Matthäi gehören, dass aber nach den allgemeinen Gewohnheiten der hl. Kirche Gottes, alle Einwohner von dem Priester die heiligen Sakramente erhalten sollen, in dessen Bereich sie wohnen. Wer also im Bereich der Kirche St. Nikolai oder St. Pankratius oder anderer Tochterkirchen wohnt, soll zu dieser Kirche gehören. Diese Festlegung hat Bf. Albrecht von Meißen bestätigt und Abweichungen mit der Exkommunikation bedroht.
Verhandelt im Jahre 1265 zu Pfingsten mit einmütiger Zustimmung des Konventes.
Bemerkung: mit Siegel des Bischofs und des Abtes.