Abt Heinrich von Breitenbach (1275-1289)

In welchem Verhältnis zu ihm der 1254 und 1271 als Zeuge genannte Helwicus de Breitenbach steht, ist nicht zu klären.
1275 erfolgte der Abschluss des alten Rechtsgeschäftes mit Johannes von Knobelsdorf um die acht Hufen und die zwei Kurien in Belgern (1269 und 1270). Die Formulierung könnte zu der Vermutung Anlass geben, dass Abt Heinrich nach längerer Abwesenheit nun das alte Rechtsgeschäft abschließt. Das Interim hätte Abt Johannes ausgefüllt. Die beiden 1271 im Konvent genannten Heinrich (Cellerar und magister hospitalis) sind weniger als Nachfolges des Abtes denkbar. Das ist jedoch nur Vermutung, ein Beweis wird kaum möglich sein. Dagegen spricht auch das resultierende hohe Alter am Ende der Amtszeit.
Denkbar ist eine Herkunft aus Breitenbach, einem Herrensitz 5 km sw Zeitz.
1276 Abt Heinrich ist Zeuge bei der Übertragung bischöflicher Zehnte. Wiederholung 1277
1277 erreichte er vom Markgrafen die Erlaubnis zur Beschäftigung von Handwerkern in Großweitzschen.
1277 Die entsprechende Genehmigung durch den Burggrafen von Leisnig für Handwerker in Gersdorf und Kieselbach kostete allerdings 16 Mark.
1278 beauftragte Papst Nikolaus III. den Bischof von Merseburg, für die Wiedererlangung aller dem Zisterzienserkloster Buch entfremdeten Güter zu sorgen.
1280 wird der Abt nicht erwähnt, offen bleibt, ob es sich bei den beiden als Zeugen genannten fratres um Konventualen (evtl. Konversen) aus Ammelgoßwitz handelt.
1282 auch beim Gütertausch mit Kloster Nimbschen wird der Abt nicht genannt.
1283 ebenso erfolgte die Schlichtung eines Streites mit den Brüdern von Kaufungen ohne Zeugen des Klosters.
1286 kaufte Abt Heinrich beide Gerichte in mehreren Dörfen von Mgf. Heinrich. Den dritten Pfennig, das ist wohl das Obergericht, hatten vorher die Burggrafen von Meißen und Döben aufgelassen. Mit Ammelgoßwitz, Tautendorf, Rauenthal, Großweitzschen, Kleinweitzschen, Eichardt, Westewitz, Klappendorf, Kiebitz, Rüx, Kralapp, Leutenhain, Nauberg und Draschwitz handelte es sich dabei ausschließlich um Besitz des Klosters in der Mark Meißen.
1286 bestätigten die Söhne von Mgf. Heinrich die Übertragungen und Schenkungen des Vaters.
1286 bestätigte der Bischof von Meißen eine Einigung zwischen den Pfarrern der alten und der neuen Stadt Leisnig. Die Lage der Kaufleute-Siedlung in (Alt-)Leisnig hatte sich als unvorteilhaft erwiesen. Sie lag zu weit entfernt von der Burg und war vermutlich durch Hochwasser gefährdet. Der Burggraf förderte sicher den Umzug in die neue Planstadt auf dem Berg. Die dadurch entstehenden Einbußen der Kirche in (Alt-)Leisnig mussten kompensiert werden. Alle jenseits von Leisnig liegenden Dörfen wurden nach (Alt-)Leisnig gepfarrt. Damit musste allerdings auch der Pfarrer von St. Matthäi entschädigt werden. Interessant ist es, dass man damals mit einer Rückverlegung rechnete. - Die Matthäikirche wurde offenbar zur Stadtkirche umgebaut, ein entsprechender Ablass-Brief ad fabricam ist überliefert.
In der weiteren Amtszeit von Abt Heinrich kam es zu vielen kleineren Schenkungen und Erwerbungen (1286, 1286, 1287, 1288, 1289, 1290).
1289 erfolgte erstmalig eine Nennung des Familiennamens: von Breitenbach.
1289 Einigung über den Supan in Großweitzschen.
Mit dem Kauf des Gerichts in Großweitzschen war ein neues Problem entstanden. Der Burggraf von Meißen hatte das ihm gehörende Obergericht durch einen Supan wahrnehmen lassen, und mit diesem gab es offenbar Schwierigkeiten. Vorerst wurden sie dadurch entschärft, dass der Supan auf andere dem Kloster gehörende Hufen in Kiebitz versetzt wurde. Doch wir werden wieder davon hören. In dieser Urkunde wird Abt Heinrich letztmalig genannt.

Siegel von Abt Heinrich 1286
(SHStA: 10001, Ältere Urkunden, Nr. 1147a.)

Siegel Abt Heinrich 1286