Rauenthal, Lkr. Meißen (zeitweilig Wstg.).

HOVS
Schreibung: Ruental, Ruenthal, Ruschenthal.
wüstes Einzelgut südwestlich Meißen.
1286 verkaufte Mgf. Heinrich dem Kloster das Ober- und Niedergericht. Der Burggraf von Meißen hatte den dritten Pfennig des Gerichtes, den er durch das Burggrafenamt dort innehatte, ebenfalls aufgelassen.
1289 erfolgte nach dem Tode des Mgf. Heinrich eine nochmalige Bestätigung durch Friedrich (den Freidigen) und den Burggrafen von Meißen.
1325 bestätigte Mgf. Friedrich die Besitzungen des Klosters.
1327 Verkauf an St. Afra.