Abt Rudolf von Calbitz (1290-1298)

Herkunft vermutlich aus Calbitz südlich Dahlen.
1275 erstmalig wohl als cellarius genannt.
1277 als Zeuge für die Herren von Colditz.
1277 als Zeuge für Bgf. Albero von Leisnig, wieder als cellerarius
1286 ist er Prior und Zeuge für den Bischof von Meißen.
1290 wurde er in einer Urkunde von Bgf. Albero erstmalig als Abt genannt.
Gleichzeitig wird ein frater Rudolfus de Belgera genannt.
1290 Schenkung von Thierbaum (Abt nicht genannt).
1290 Schenkung von Hufen in Naundorf von den Herren von Colditz.
1290 Kauf und Übertragung von Gorschmitz, verhandelt in unserer Burg Leisnig, im Jahre 1290, ..., sub Domino Rudolfo Abbate dicto de Kaluwyzc.
1291 beginnt eine Serie von Urkunden aus Altenburg, die die Grundlage für den Besitz des Klosters um Unterlödla zeigen. Es ist durchaus unklar, ob der Abt von Buch hier eine Initiative ergriffen hat oder ob es sich aus einer eher zufälligen Konstellation in Altenburg selbst ergeben hat. Nur in einer dieser Urkunden wird der Abt genannt (1291).
1291 verkaufte Abt Rudolf den Besitz des Klosters in Kiebitz an einen Freiberger Bürger. Die Reibungen mit dem ehemaligen Supan von Großweitzschen waren wohl mit seiner Versetzung nicht beendet worden.
1292 kaufte Abt Rudolf Einnahmen in Minkwitz.
1292 kaufte der Abt noch den bischöflichen Zehnt von dem Allod in Gorschmitz.
1293 schlichtete der Abt einen Streit zwischen den Brüdern von Schellenberg und den Kloster Altzelle.
1293 wurde die Fischerei in Westewitz in die Hände des domini Rudolfi Abbatis de Buch dicti de Kaluwizc aufgelassen.
1294 git ein statutum des Generalkapitels Rätsel auf
Item, petitio abbatis de Boch qui petit suum conventum dispergere, si patri abbati visum fuerit per triennium, exauditur, ita quod qui mittendi sunt extra Alemanniam non mittantur.
Ebenso wird die Bitte des Abts von Boch erhört, der darum bittet, seine Gemeinschaft zu zerstreuen, wenn es dem Vaterabt für einen Zeitraum von drei Jahren angemessen erscheint, unter der Bedingung, dass diejenigen, die außerhalb von Alemannien gesandt werden sollen, nicht gesandt werden.
1296 wurde von Kg. Adolf das Recht zum Erwerb von Reichsgütern im Umkreis von sechs Meilen bestätigt. Er versuchte damit, sich in die Traditionen der Kaiser einzuordnen.
1296/97 folgten weitere Urkunden zu Abrundung des Altenburger Besitzes (1296, 1297).
1297 gab die Herrin Cecilia de Maruz ihr Patronatsrecht in Börtewitz an das Kloster, damit das Recht nicht an Auswärtige komme.
1298 kaufte Abt Rudolf das Dorf Nauhain, das ist seine letzte namentliche Nennung. Bei der Klärung des Besitzstandes in Nauhain gab es dann wohl Probleme (1298, 1298, 1299).
1299 wurde beim Erwerb von Wendishain ein Abt nicht genannt. Hier kam es zu einer bemerkenswerten Vereinbarung. Der ehemalige Lehnsnehmer Gottschalk erhielt außer 8 Mark noch eine Präbende im Kloster, gewissermaßen eine Altersversorgung.