Besitz um Altenburg nach: LUDWIG,
Besitzgeschichte, 1996.
Der Grundstock zu diesem Besitzkomplex stammt aus der schon kurz angesprochenen
Wiedergutmachung des Schadens von
200 Mark in den erzgebirgischen Klosterdörfern, den die Bgff. Albrecht III. und sein Sohn Heinrich II. von
Altenburg zu verantworten hatten. 1291 Januar 9 überträgt Bgf. Dietrich II. von Altenburg, der Bruder Albrechts
III., auf Bitte und mit Zustimmung Dietrichs von Leisnig sieben Hufen in Unterlödla und in Seluwizc dem Kloster
Buch, die Dietrich von Bgf. Heinrich II. zu Lehen hatte und die nach dessen Tod nun von ihm, Bgf. Dietrich II.,
zu Lehen gehen, der sie wiederum vom Reich trägt. Am 19. Februar 1291 stellt Bgf. Dietrich unter Benutzung der
vorigen eine weitere Urkunde in derselben Sache aus. Vor dem Landgericht des Pleißenlandes resigniert der
Burggraf die Hufen in restaurum dampni, von dem man hier erstmals erfährt, und de imperatoris Friderici
secundi auctoritate, cuius auream bullam fratres de Buch in provinciali placito Aldenburgensi ... cunctis imperii
ministerialibus et feodalibus ostenderunt, kraft welcher jeder Lehnsträger und Ministeriale des Reiches,
der im Umkreis von sechs Meilen um das Kloster sitzt, frei ist, seine Güter diesem zu übertragen.
Am 10. April 1291 bestätigt Heinrich Vogt von Plauen als Richter des Pleißenlandes, dass der Reichsministeriale
Dietrich von Leisnig vor ihm auf dem Landgericht zu Altenburg sieben Hufen burggräflich-altenburgisches Lehen
und sechseinhalb Hufen Reichslehen aufgelassen hat. Wiederum kurze Zeit später übertragen Dietrich von Leisnig
und Bgf. Dietrich diese 13½ Hufen, nämlich vier in Gleumen, zweieinhalb in Drescha und sieben in Unterlödla
und Seluwizc. Hier nun werden die Orte genannt, in denen der Schaden angerichtet wurde und wiederum bezieht
man sich bei der Übertragung auf das Privileg Friedrich II. vom Dezember 1231. Mit Berücksichtigung dieser
Altenburger Urkunden wird auch Herkunft und Bedeutung einer im SHStA liegenden Urkunde deutlich, in der Bgf.
Heinrich II. von Altenburg 1283 bekanntgibt, vor Lgf. Dietrich von Thüringen als Richter des Pleißenlandes
vier Hufen Reichslehen in Gleumen resigniert zu haben. Die Urkunde ist rein äußerlich nicht, aber aufgrund
ihres anhand der Urkundeninventarien nachvollziehbaren Aufenthaltsortes während der Sequestration dem
Kloster zuzuordnen. Patze bestimmt die Schrift als Bergerhand 6, auch fehlen ihr die für Buch typischen
zeitgenössischen Dorsualvermerke. Es kann nun mit hoher Wahrscheinlichkeit geschlossen werden, dass diese
Urkunde mit dem Gütertransfer an Buch gekommen ist. Diese vier Hufen sind dann identisch mit jenen vier
Hufen in Gleumen, die als Reichslehen bezeichnet und deutlich von den burggräflich-altenburgischen Lehen
unterschieden werden. Bemerkenswert ist der hohe Stellenwert, den das kaiserliche Privileg genießt. Offenbar
war es unabdingbar für eine Übertragung vor dem Landgericht. Dabei fällt nun allerdings auf, dass in beiden
Akten, anlässlich derer man des Diploms Friedrichs gedenkt, der Inhalt der entsprechenden
Stelle falsch wiedergegeben ist. Sie lautet nach dem Transsumpt Karls IV. von 1378: Praeterea ... concedimus
et ... indulgemus, ut quaecunque bona in partibus illis infra sex miliaria circa ecclesia antedictam [= Buch]
oblatione pheodatorum Imperii sive ministerialium auctoritate concessionis Romani dudum Regni nostri tempore
sibi indultae, hactenus est adepta, tranquille possideat, et licitum sit a modo infeodatis vel ministerialibus
Imperii, de bonis, quae tenent ibidem [also innerhalb der sechs Meilen um das Kloster!] ab Imperio,
praedictae ecclessiae offerre ... sive in vita sive in eorum obitu erogare. Mit diesem Wortlaut ließ sich
eine Güterschenkung westlich von Altenburg keinesfalls begründen. Vermutlich wurde hier im gegenseitigen
Einverständnis stillschweigend etwas großzügiger interpretiert. Noch am Ende des Jahres 1291 erwirbt Buch vom
Deutschordenshaus Altenburg einen Wald mit umliegenden Äckern, 1296 kauft es einen Garten in Unterlödla, im
folgenden Jahr kommen weitere sieben Hufen hinzu und bis 1300 noch mehrere Gärten ebenda.
Ende 1300, Anfang 1301 tätigt Buch erneut Geschäfte mit dem Deutschordenshaus Altenburg. Es erwirbt die
Wiesenmühle bei Unterlödla, die 1288 durch Bgf. Heinrich II. an den Ritterorden gekommen war, und den Zehnt
von drei Hufen mit Fleischzehnt in Unterlödla. Eine Urkunde des Landkomturs der Ballei Thüringen bestätigt
diese Transaktionen.
Größere Besitzungen erwarb Kloster Buch von der Familie von Erdmannsdorf in Unterlödla. In dem mehrere Jahre
andauernden Vorgang entledigte sich die Familie offenbar ihres gesamten Besitzes in der Region. 1293 erkennen
die Brüder Werner und Johannes von Erdmannsdorf die von ihren Eltern mit Kloster Buch getroffene Regelung über
elf Hufen bei Unterlödla an, und die bereits oben zu 1297 erwähnten sieben Hufen, die Bgf. Dietrich III. von
Altenburg übertrug, trugen die Erdmannsdorfer als burggräfliches Lehen. Von diesen Hufen zu unterscheiden sind
die sieben Hufen, die Buch kurz zuvor von den Erdmannsdorfern kaufte, 1296 drei Hufen, die vom Deutschen Orden
zu Lehen rührten und Anfang 1297 weitere vier Hufen, rückkäuflich über fünf Jahre , die aber offenbar nicht
wieder eingelöst wurden. 1298 sichert sich das Kloster ab, indem es von verschiedenen Adligen den Verzicht auf
deren Ansprüche gegenüber dem Erdmannsdorfschen Grundbesitz erwirkte. So erklären die Kämmerer Albrecht und
Heinrich von Gnandstein ihr Einverständnis damit, dass das Kloster Buch die Güter der Erdmannsdorfer in Unterlödla
kauft, wegen derer sie mit denen von Erdmannsdorf in Streit gelegen hatten, und gestatten in einer weiteren
Urkunde, dass Buch als Sühne für ihren Streit drei Hufen bei Altenburg (in Unterlödla?) von den Erdmannsdorfern
kauft. Auch die als Burgmannen von Borna und Wettin bekannte Familie List besaß Ansprüche auf das fragliche Land.
So beurkundet Mgf. Friedrich von Meißen, dass sein Mann Werner genannt List auf alle Ansprüche auf die Güter der
Erdmannsdorfer in Unterlödla zugunsten des Klosters Buch verzichtet und ihrem Verkauf an das Kloster zustimmt.
Kurz darauf verzichten Johann und Siegfried List, Burgmannen auf der Burg Borna, für zwölf Mark auf ihre Ansprüche
an den Gütern, die zwischen Buch und den Erdmannsdorfern eine Rolle spielen und Heinrich von Lödla verzichtet auf
Güter in Unterlödla, damit sie das Kloster erwerben kann. 1299 schließlich ist der Kauf perfekt: Werner, Johannes,
Gerlach und Peter von Erdmannsdorf verkaufen dem Kloster für 85 Mark elf Hufen in Unterlödla, die bereits vom
Kloster zu Lehen gingen, nämlich vier Hufen, die sie einst als Reichslehen besessen, und sieben Hufen, für die sie
dem Kloster jährlich 14 Mark zinsten. Man wird nicht fehlgehen, in diesen sieben Hufen die durch Bgf. Dietrich III.
übertragenen zu sehen, über die Buch also unbeschadet des Besitzrechtes der Erdmannsdorfer das Eigentum erhalten
hatte. Ebenso werden die in der Urkunde der Kämmerer von Gnandstein erwähnten drei Hufen in den vier Hufen
ehemaliger Reichslehen enthalten sein, und wenn 1295 Otto von Pulsnitz von den Erdmannsdorfern eine Hufe für
das Kloster kauft, um von deren Zins eine Seelgerätstiftung zu machen, dann ist dies wohl die letzte der elf Hufen.
1304 verkaufen die Brüder von Erdmannsdorf dem Kloster noch einen Zins von ihren ehemaligen Gütern in Unterlödla.
Damit scheint der Besitzerwerb im Wesentlichen abgeschlossen zu sein. Gegen Ende des Jahrhunderts tauscht das
Kloster einige Äcker in Oberlödla gegen einen Garten in Unterlödla und kauft von Johann von Lödla drei weitere
Gärten ebendort.
Unter Abt Martin wurde der Klosterhof in Unterlödla in bäuerliche
Eigengüter umgewandelt und gegen Zinsen ausgetan. Die Hoch- und Niedergerichtsbarkeit behielt sich Buch vor
(EZR) und der auf dem Hof lastende Geschirrdienst für die Landesherren wurde ins Kloster genommen. Vermutlich
erfolgte die Auflösung des Hofes 1461, denn aus diesem Jahr datiert eine Urkunde Abt Martins von Buch, mit der
er Liborius Wert die Wiesenmühle bei Unterlödla für 17 Schock Schildgroschen zu einem Zins von drei Schock
Groschen verkauft.