Abt Heinrich (1254-…, …-1268)

1254 erste Nennung des Abtes Heinrich auf dem Landding Collm am 1254 Januar 15.
Dort ist er Zeuge bei der Schlichtung eines Streites zwischen dem Kloster Altzelle und den Herren von Nossen. (Excerpta Gribn. Nr. 3 in Mencke, Script. III, Sp. 1105).
1254 In dieses Jahr fiel auch eine Besitzbestätigung durch Mgf. Heinrich, zu diesem Zeitpunkt schon länger auch Landgraf von Thüringen. Dabei ist zu bemerken, dass auch die Burggrafen des Pleißenlandes Lehen des Markgrafen innehatten. Aufschlussreich (oder undurchsichtig) erscheinen die Verhältnisse in Frauendorf und Kuckeland. Nach der Schenkung durch Kg. Heinrich (VII.) werden sowohl durch den Markgrafen als auch durch den Burggrafen von Leisnig Gerichtsrechte übertragen.
Auch der Besitz um Belgern nahm zu.
1260 wurde auf dem Generalkapitel festgestellt, dass Mönche und Konversen des Klosters wegen häufiger Wechsel des Abtes rebellierten. Eine Kommission unter der Leitung des Abtes von Kamp wurde eingesetzt, um die Dinge zu klären. - Gleichzeitig wurde ein neuer Abt eingesetzt, Wilhelm. Im Folgejahr wurde die Kommission nochmals zur Kontrolle nach Buch gesandt. Von einem Abt Wilhelm sind keine Amtshandlungen überliefert. Eine Erklärung der Vorkommnisse wäre mit Unregelmäßigkeiten bei der Abtswahl möglich, man konnte sich wohl nicht einigen. Später werden wir einem quondam abbas Wilhelmus noch einmal begegnen ([1262/66]).
1264 amtierte wieder ein Abt Heinrich.
Es ist nicht zu entscheiden, ob der frühere Abt Heinrich wieder eingesetzt worden war, oder ein anderer Heinrich gewählt worden ist.
Beim Kauf von Kleinweitzschen (1264) und beim Kauf der Fähre von Altbelgern (1264) wurde er nicht genannt.
1265 regelte Abt Heinrich die Zugehörigkeit zu den Pfarrkirchen des Sprengels. Insbesondere wird eingeschärft, dass sowohl die Ritter als auch die Lehnsleute, die in den Bereichen der Kirchen St. Nikolai und St. Pankratius leben, dort auch die Sakramente erhalten sollen. Das kann man als Pfarrzwang bezeichnen, es ist aber eher eine Frage der Einkommen der dort Dienst tuenden Pfarrer. Standesdünkel spielte vielleicht auch eine Rolle.
1265 wurde Abt Heinrich bei der Übertragung des Berges bei Lastau/Tizk genannt.
1266 bestätigte er den Tausch von Äckern in Belgern.
1266 Die Änderung des Sprengels von Leisnig wird nur vom ehemaligen Abt Wilhelm bezeugt.
1267 In päpstlichen Urkunden werden ohnehin selten Namen genannt.
1267 bestätigte Bf. Withego von Meißen die Einigung zwischen dem Kloster und dem Pfarrer von Belgern über Ammelgoßwitz, wiederholt 1268.
1268 wurde die neue Pfarrkiche in Börtewitz vom Bischof bestätigt. - Die Ausstattung hatte allerdings nicht das Kloster sondern die Herrin Cecila de Maruz besorgt.
Hier erfolgte die letzte namentliche Nennung von Abt Heinrich.

Siegel von Abt Heinrich 1265 (SHStA: 10001, Ältere Urkunden, Nr. 653.)