1234 | erst Urkunde mit Nennung seines Namens (Übertragung von Criscowe). |
1234 | Schenkung von Frauendorf und Kuckeland. |
1234 | Abt Bernhard muss auch der Abt gewesen sein, der zusammen mit dem Abt von Doberlug 1234 das Kloster Altzelle überprüfen musste. |
Unter ihm wird auch die Zeugentätigkeit für Mgf. Heinrich fortgesetzt: | |
1234 | Zeuge in Nordhausen. |
1235 | Zeuge in Döbeln (Übertragung des Marktes in Kirchheim an das Kloster Doberlug). Druck: Schwarz, Mantissa Diplomatum XXV, bei Mencke, Script. III, Sp. 1131-1132. |
1235 | Übertragung von Ammelgoßwitz (teils Schenkung, teils Schuldenausgleich). |
1239 | Zeuge in Pirna. |
1241 | Zeuge in Weißenfels. |
1241 | erhielt er zusammen mit dem Abt von Altzelle die Aufsicht über den Provisor des Hospitals zu Grimma. |
1241 | Auftrag des Generalkapitels an die Äbte von Lehnin und Buch zur Mitwirkung bei der Gründung des Nonnenklosters in Mehringen, wiederholt im Folgejahr. |
1243 | urkundet Mgf. Heinrich im Juni im Kloster Buch. |
1243 | war der Abt wieder Zeuge für Mgf. Heinrich in Grimma bei der ersten Güterübertragung an das Kloster Torgau/Grimma/Nimbschen. |
1243 | Auftrag des Generalkapitels (statutum 66), übermittelt durch den Abt von Wachok: Absetzung der Äbtissin von Hl. Kreuz (Meißen), Bestrafung oder Absolution der Nonnen. Das ist ein Teil des alten Krimis: Die Nonnen des Kreuzklosters waren Benediktinerinnen und gehörten dem Adel an. Sie wollten nicht vom Bischof oben auf der Burg abhängig sein und beschlossen, Zisterzienserinnen und damit unabhängig zu werden. Der Bischof willigte ein und unterstellte sie dem Abt von Altzelle als Vaterabt. Der hat dann seine Pflichten ernst genommen und so kam es zur Ablehnung durch die Äbtissin mit obigen Folgen. Später kehrten die Nonnen wieder zum Benediktiner-Orden zurück (und ertrugen den Bischof). |
1244 | folgte eine weiterer Auftrag des Generalkapitels (statutum 53): gemeinsam mit dem Abt von Doberlug sollen die Voraussetzungen zur Inkorporation eines Nonnenklosters überprüft werden, dessen Ausstattung der Markgraf von Meißen angekündigt hat. Das Kloster soll filia von Kloster Pforte werden. Der Name des zukünftigen Klosters ist unleserlich, es kann sich um Torgau, den ersten Standort des späteren Klosters Nimbschen handeln. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist der Abt zum Generalkapitel gereist, um über das Ergebnis von Meißen zu berichten. Der Bericht wird zwar nicht erwähnt, aber das Fehlen eines Berichtes wird nicht, wie sonst üblich, bestraft. |
1244 | beginnt eine Reihe päpstlicher Urkunden, die alle seit 1946 verschollen sind, aber nach gebräuchlichem
Formular rekonstuiert werden konnten (siehe die ausführlichen Darlegungen zu CDS III/1): CDS III/1, 62, CDS III/1, 64, CDS III/1, 65, CDS III/1, 66. Es ist unbekannt, wer diese Urkunden angefordert hat. Es handelt sich nicht um eine spezielle Forderung von Buch, sondern um eine häufigere Angelegenheit, d.h. es hat jedenfalls ein Formular der Kurie existiert. Eine Auswertung, welche Klöster diese Urkunden erhalten haben, ist mir nicht bekannt. |
1245 | Schutz und Güterbestätigung durch Ks. Friedrich II., wohl veranlasst durch Mgf. Heinrich. |
1245 | folgt noch eine Ablass-Urkunde
(CDS III/1, 67): Allen, die die Marien-Kirche des Klosters am Tag ihrer Weihe besuchen, wird ein Ablass von 20 Tagen gewährt. - Die Anzahl Tage verwundert, aber zu dieser Zeit war der Gnadenschatz der Kirche wohl noch nicht groß genug. - Leider wird der Tag der Kirchweihe nicht genannt, es wäre zu schön gewesen. |
1246 | wird Abt Bernhard letztmalig genannt als Zeuge in einer Urkunde Mgf. Heinrichs für Kloster Mühlberg (SHStA: 10001, Ältere Urkunden, Nr. 436., Regest: Schieckel Nr. 529. Drucke unvollständig). |
Welcher Abt von Buch 1250 bei der Inspektion von Kloster Mühlberg mitwirkte, ist unklar. | |
Ungeklärt sind zwei Zeugen-Nachweise aus dem Jahr 1248, in denen ein Bernardus prior de Buch genannt wird (CDS II/9, 16, CDS II/10, 10), beide aus dem Ratsarchiv Leipzig. Eine Rückstufung ist recht unwahrscheinlich, ein Bernhard steht sonst nicht auf der Namensliste der Zeit. Ein Versehen der Aussteller der Urkunden ist auch wenig glaubhaft. | |
Der Abschluss von Abt Bernhard sei eine Meldung bei Thamm,
mag sie glauben, wer will: Tertius [abbas] Bernhardus, qui ob miraculorum gloriam pro sancto aestimari coepit. Mortuus anno MCCL. Der dritte Abt war Bernhard, der ob seiner ruhmreichen Wunder für heilig gehalten wurde. Gestorben im Jahre 1250. |