Abt Johannes (1434-1450)

1434 Abt Johannes kauft von den Herren von Heynitz einen Hof in Oschatz, der am gleichen Tag von Bgf. Albrecht von Leisnig/Rochsburg übertragen wird.
1438 Abt Johannes kauft von den Herren von Ziegra einen Hof in Oschatz, der schon voher von Bgf. Albrecht von Leisnig/Rochsburg übertragen worden ist.
1438 Abt Johannes einigt sich mit Günter von Weltewitz und kauft von ihm einen Werder bei Belgern.
1439 Johannes wortczen, Stiftsherr zu Altenburg, ehemals Pfarrer in Leisnig, stiftet ein Salve regina und Commemoration zu Leisnig miteiner sehr ausführlichen Aufzählung, was zu bestimmten Zeiten an welchen Stellen der Kirche zu singen ist und wem wieviel dafür zu bezahlen ist. Der Abt ist nicht beteiligt.
1440 Abt Johannes überträgt dem Prior Martin die Parochie Belgern.
1441 Das Konzil von Basel bestätigt dem Kloster die Inkorporation der Kirchen von Belgern und Leisnig.
Der Bf. Johannes von Meißen, seit 1427 im Amt, hatte es wohl wieder verweigert.
1442 Kardinal Nikolaus (vom Konzil in Basel) gewährt dem Abt gewisse Privilegien, u.a. den Gebrauch von Mitra und Ring, was bisher nur Bischöfen erlaubt war.
1442 Kardinal Johannes (vom Konzil in Basel) setzt den Bruder Martin in Belgern als Pfarrer ein mit der Verpflichtung, die entsprechenden Abgaben zu leisten. Der Dekan von Meißen als für Belgern zuständiger Archidiakonus hatte es verweigert mit dem Hinweis, er solle sein Recht doch vor der päpstlichen Kurie in Rom oder vor dem Konzil zu Basel suchen. Und das hatte er dann wohl auch getan.
1442 Kardinal Johannes gestattet dem Abt das geistliche Gericht über seine Familiaren auch in den Fällen, die dem Bischof zustehen.
1442 Kardinal Johannes verleiht dem Kloster ein Wappen. Diese Privilegien müssen dem Kloster einiges Geld gekostet haben.
1442 Bf. Johann IV. von Meißen gewährt dem Kloster Indulgentien zur Erhöhung des göttlichen Kultes. Diese etwas abgehobene Bezeichnung bei Schöttgen bedeutet: er gewährt allen, die vor allen Altären innerhalb der Klostermauern vorgegebene Gebete absolvieren, einen Ablass von vierzig Tagen (aber nur einmal am Tag).
1445 Tagung der Landstände in Leipzig zur Vorbereitung der Landesteilung zwischen Kf. Friedrich II. und Hz. Wilhelm III.
Auf der Prälatenbank saßen die drei Bischöfe, die Äbte von Chemnitz, Saalfeld, Pegau, Johannes zur Zelle, Johann zum Buche, Nicolaus zum Grünhain und der Abt zu Bürgel.
1446 Zum Beilager Hz. Wilhelms III. (des Tapferen) von Sachsen, Sohn des Kf. Friedrich I. von Sachsen, mit Ks. Albrechts Tochter Anna zu Jena waren auch der Abt zu Buch und die Stadt Leisnig eingeladen (Hingst, Annales zit. Müller, Staatscabinet, 217, 220).
1447 Abt Johannes weist dem Cellerar bestimmte Einkünfte zu.
1450 Der Abt weist dem Pitantiar bestimmte Einkünfte zu.
Beides sind wichtige Maßnahmen zur Ordnung der wirtschaftlichen Verhältnisse. Der Cellerar ist zuständig für Kleidung, Werkzeug und alles, was zum Leben nötig ist. Der Pitantiar hat das entsprechende Zubrot aus den memoria-Verpflichtungen bereitzustellen. Dazu brauchten beide gesicherte Einkünfte.
1451 Das Generalkapitel lässt verlauten:
Weiter ist dem Generalkapitel zu Ohren gekommen, dass gewisse Äbte und andere Personen des Ordens beim Konzil in Basel und anderswo entgegen der Instituta des Ordens gewisse Priviligien und Gnadenerweise erreicht haben, wir erinnern daran, dass niemand diese Privilegien nutzen sollte, ohne sie vorher dem Generalkapitel zu präsentieren, unter Androhung der Strafe der Absetzung.
Das Generalkapitel wird wohl nur wenige dieser Privilegien anerkannt haben.
1458 Apel Vitzthum von Tannroda verzichtet auf den Werder bei Töpeln.
Vermutlich hat dieser Werder, genannt Kriegswerder, seinen Namen von dem Dauerstreit um den Besitz.
Der Abt wird nicht genannt.