Streckewalde, Erzgebirgskreisx.

HOVS
1241 übertragen von Mgf. Heinrich dem Erlauchten, dem es Hugo von Waldenburg aufgelassen hatte.
1270 Mildenau und Reichenau wurden durch Lgf. Albrecht von Thüringen dem Kloster tradiert.
Die übrigen Dörfer dieses Besitzkomplexes werden erst im Zusammenhang mit der „Buchschen Klosterfehde im Erzgebirge“ als im Klosterbesitz befindlich genannt. Der Zeitpunkt des Erwerbs ist unbekannt.
1291 gedachte der Reichsministeriale Dietrich von Leisnig anläßlich der Übertragung von 13½ Hufen bei Unterlödla der Buchschen Dörfer im Erzgebirge. Mit einiger Sicherheit kann vermutet werden, dass Mauersberg, Mildenau, Reichenau und Lichtenhain ebenfalls aus Waldenburger Besitz rührten, in den sie spätestens 1386 wieder zurückfielen. In diesem Jahr erscheinen Mildenau, Reichenau und Königswalde (= Lichtenhain) als Zubehör der Burg Scharfenstein, einer Besitzung der Waldenburger. Die Dörfer müssen sich bereits vor 1282 in Klosterbesitz befunden haben, denn 1280 urkundet der als Schädiger genannte Bgf. Albrecht III. von Altenburg zum letzten Mal und 1282 wird er als verstorben genannt. Wahrscheinlich kann man sogar von 1280 als Todesjahr ausgehen, denn seit diesem Jahr stellt sein Sohn Heinrich II. als Burggraf von Altenburg Urkunden aus. Dass die Wiedergutmachung des Schadens erst nach dessen Tod (Anfang 1291) erfolgen kann, spricht gegen die Annahme, dass der im Bucher Mortuarium genannte Bgf. Heinrich von Zinnenberg der angeblich wieder ausgesöhnte Bgf. Heinrich II. ist. Aufgrund welcher Rechte die Zinnenberger Linie der Burggrafen Anspruch auf die erzgebirgischen Besitzungen des Klosters erhob, bleibt unerwähnt. [LUDWIG]