Es bestanden folgende Bestimmungen der
Statuta capitulorum generalium ordinis Cisterciensis,
[Canivez, Band I, ab S. 13].
- 1. An welchen Orten Klöster gebaut werden dürfen.
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- 2. Die Einheitlichkeit der Lebensführung in geistlichen und weltlichen Belangen.
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- 3. Die Bücher, die überall gleich sein müssen.
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- 12. Wie ein neues Kloster ausgestattet werden soll.
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- 18. Alle Klöster werden zu Ehren der seligen Jungfrau Maria geweiht.
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- Seit Ende des 12. Jahrhunderts kann man aus den statuta folgenden Ablauf ablesen.
- Ein Stifter trat an ein bestehenden Kloster heran und bekundete seine Absicht.
Der Abt stellte zum nächsten Generalkapitel einen entsprechenden Antrag.
Das Generalkapitel entsandte zwei bis drei Äbte an den vorgesehenen Ort mit der Aufgabe, Lage und
Ausstattung zu prüfen.
Fiel diese Prüfung günstig aus, dann konnte das nächste Generalkapitel einen entsprechenden Beschluss
fassen und ein Kloster mit der Aussendung eines Konvents beauftragen.
Dieses Kloster hatte dann auch für die Ausstattung mit den entsprechenden Büchern zu sorgen und die
jährlichen Visitationen durchzuführen.
Es wurde zum Mutterkloster im Sinne des Ordensrechtes.
- In der Zwischenzeit konnte der Stifter für einen Bau sorgen, in dem ein Leben nach der Regel möglich war.
- Von den 31 Neugründungen zwischen 1190 und 1199 sind zumindest 10 statuta unterschiedlicher Qualität
dokumentiert, davon 4 im Jahre 1199.
- Kloster Buch lag also leider am Anfang dieses Prozesses.
- In wieweit eine Extrapolation in die Vergangenheit zulässig ist, bleibt offen.