Bf. Johannes von Meißen trifft eine Verfügung zum Heiligkreuzaltar in der Pfarrkirche zu Leisnig.

1510 Januar 4; Stolpen.

Original: Urkunde U25, Pfarrarchiv Leisnig.


Bf. Johannes von Meißen verfügt auf Bitte des Altaristen Donatus Gantzsch am Heiligkreuzaltar in der Pfarrkirche zu Leisnig, an diesem Altar aus Mangel an Stiftungsvermögen nur noch viermal wöchentlich die Messe zu lesen.


Bemerkung: Der Altarist Gregor Schneider (1500, 1506) war wohl verstorben. Durch sein Legat für die Kaland-Bruderschaft war wohl ein Teil der Ausstattung des Altar abgewandert.