zum allgemeinen Verständnis der Urkunden empfiehlt sich wie immer
Wikipedia.
Die Überschriften sind zumeist aus den entsprechenden Urkundenbüchern übernommen, auch wenn sie den Sachverhalt
nicht immer korrekt darstellen und zuweilen schon den Charakter eines Regests haben.
Die Darstellung der Regesten schwankt zwischen Kurz- und
Vollregest, da ich mich erst später entschlossen habe, die vollständigen Texte zumindest der von Schöttgen
gebrachten Urkunden aufzunehmen. Im deutschen Text habe ich viele Eigennamen nicht verändert und kursiv gesetzt,
da sie oft nicht gesichert sind. Die deutschen Urkundentexte sind zur Erleichterung des Verständnisses vorsichtig
angepaßt, es soll ja keine Edition sein.
Die Übersetzungen der lateinischen Urkunden durch ChatGPT 3.5 sind
keineswegs eindeutig reproduzierbar. Eine Plausibilitätskontrolle ist stets angebracht, die Namen werden ohnehin
kaum erkannt. Sie kann aber oft auch verschlungene Formulierungen entschlüsseln. So halte ich es für vertretbar,
sie hier mit anzugeben. Eine Bereicherung sind sie auf jeden Fall. Die letzten Übersetzungen mit ChatGPT4.0 sind
wesentlich besser. Man kann es bei der Urkunde 001 vergleichen.
hier ein Auszug aus Ludwig, Thomas (1996).
Besitzgeschichte des Zisterzienserklosters Buch bei Leisnig (Magisterarbeit), Leipzig.
Sein Einverständnis konnte ich leider nicht bekommen.
Die wichtigste Quellengattung für die Klostergeschichte ist der Urkundenbestand. Ca. 360 Urkunden Bucher
Provenienz befinden sich heute in den Archiven zu Dresden und Altenburg, der größte Teil davon, mit 333
ausgewiesenen Bucher Urkunden, im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden. Eine diplomatische Untersuchung über
diesen beachtlichen Bestand fehlt bisher.
Die bis heute umfassendste gedruckte Sammlung Bucher Urkunden ist Christian Schöttgens Codex diplomaticus
monasterii Buch, der 1755 nach dessen Tod von Georg Christoph Kreysig im zweiten Band der noch von beiden
begründeten Diplomataria et scriptores historiae Germaniae medii aevi herausgegeben wurde. Die Sammlung
umfaßt 289 Urkunden, deren Text Schöttgen aus den damals im Finanzarchiv lagernden Originalen übernommen hat. Bei
Schöttgen finden sich allerdings einige wenige, im Laufe der Zeit vermutlich aufgrund spezieller Anforderungen
durch den Geheimen Rat/das Geheime Konsilium in das Geheime Archiv gelangte Urkunden nicht. Die Edition ist,
soweit das mit Stichproben anhand der Originale überprüft werden konnte, sorgfältig gearbeitet, doch wäre in
Anbetracht der Bedeutung dieses Bestandes nicht nur für die Klostergeschichte, sondern auch für die Adels- und
Ortsgeschichte des pleißenländischen und meißnischen Raumes eine vollständige und moderne Neuedition
wünschenswert.
Die Altenburger Urkunden sind in Auswahl nach Anspruch und zeitlichem Rahmen in Hans Patzes „Altenburger
Urkundenbuch“ eingegangen, das sich vor allem dadurch auszeichnet, dass es die Dorsualien der Urkunden mit
verzeichnet. Weiterhin finden sich verstreute Drucke in den regional einschlägigen Urkundeneditionen.
Ergänzend zur originalen Überlieferung der Urkunden wurden die in Archiven noch vorhandenen Urkundenrepertorien
genutzt, die im Falle Dresdens aus dem Bestand des Kammerkollegiums/Geheimen Finanzkollegiums (ehemaliges
Finanzarchiv) stammen. Das bisher bekannte früheste dieser Art findet sich fast im Wortlaut wiedergegeben in
Kamprads Leisniger Chronik.
Dieses, nach dem Schriftbefund in die Mitte des 16. Jh. zu datierende Verzeichnis
enthält die später beim Geheimen Archiv und beim Finanzarchiv liegenden Urkunden noch gemeinsam und wurde zur
Grundlage der späteren Repertorien Loc. 32506, geschrieben von Carl Joseph Duckwitz um 1750, und Loc. 32507. Neben
zahlreichen späteren Bearbeitungsvermerken enthalten die Regesten des Bucher Inventariums zeitgenössische
Nummern, die sich auf dem Dorsum der Originale wiederfinden. Wir haben hier sicherlich die Spuren der ersten
Inventarisierung der Urkunden im Zuge der Sequestration vor uns.
Loc. 32506 und Loc. 32508 haben jeweils im Bucher Inventarium spätere rote Ziffern von vermutlich gleicher Hand,
die die Urkunden in eine identische chronologische Reihenfolge bringen, die sich jedoch mit der Numerierung im
Findbuch der Urkunden im ehemaligen Finanzarchiv von 1835 (1834 wurden alle Klosterurkunden vom Finanzarchiv an
das Hauptstaatsarchiv übergeben) nicht deckt. Loc. 32507 ist etwas jünger als Loc. 32506, es stellt eine kürzer
gefaßte, chronologisch nach den roten Ziffern in Loc. 32506 angeordnete Abschrift von Loc. 32506 dar.
Verschiebungen zum Findbuch ergeben sich dabei wohl daraus, dass die Nachträge (Varia 1 und Varia 2) am Schluß von
Loc. 32506 nicht eingearbeitet wurden. Die beiden jüngeren Urkundeninventare bestehen aus später gebundenen
„Paketen“, die man wahrscheinlich zunächst klosterweise ungebunden aufbewahrte.
Bisher nicht mit für Untersuchungen zur Klostergeschichte herangezogen wurde ein in Weimar vorhandenes
Urkundeninventar (ThHStAW Reg. Oo pag. 792 Nr. 834.).
Es stellte sich heraus, dass dieses gegenüber dem Dresdener Loc. 32508 als das ältere zu gelten
hat. In ihm finden sich alle Bucher Urkunden, auch die heute im Staatsarchiv Altenburg lagernden, vereint. Die
Regestennumerierung, die zeitgleichen Dorsualien der Urkunden entspricht, findet sich auch hier. Für die
Überlieferungsgeschichte läßt sich somit folgendes rekonstruieren: Wie üblich werden die Urkundenbestände mit
der Sequestration in das nächstgelegene Urkundendepot verbracht worden sein, in diesem Falle nach Altenburg, um
den Sequestratoren nach Bedarf zugesandt zu werden. 1540 fertigte man Abschriften bzw. kurze Auszüge in doppelter
Ausfertigung an, von denen eine im Archiv, die andere bei den Sequestratoren verblieb. (Das erwähnte Weimarer
Urkundeninventar ist ein solches Exemplar.) Die Wittenberger Kapitulation und der Naumburger Vertrag machten u.a.
eine Neuverteilung der Archivalien notwendig. Das heißt in unserem Falle, dass allein die den Klosterhof in
Unterlödla im Altenburgischen betreffenden Urkunden in ernestinischen Beständen verblieben, während alle anderen
in albertinische übergingen. Ob das Bucher Inventarium des Dresdener Loc. 32508 bereits vor der eigentlichen
Archivalienübergabe angefertigt wurde oder erst danach, kann dabei nicht entschieden werden. Nach Altenburg
gelangten die verbliebenen Urkunden in Folge der Weimarer Teilung von 1603, in deren Vertrag bestimmt wurde, dass
jeder der neugeschaffenen Staaten Weimar und Altenburg mit den Ämtern auch die zugehörigen Akten und Urkunden
bekomme. Im Oktober 1608 begann man in Weimar mit der Aktenaussonderung und seit 1615 gingen die entsprechenden
Urkunden von Weimar nach Altenburg.
Akten zum Kloster sind in den Staatsarchiven in Weimar, Dresden und Leipzig vorhanden. Sie sind bis auf zwei
Zinsregister aus dem Jahre 1495 (ThHStAW Reg. Pp 44 und 165. Ihre Entstehung ist vermutlich mit der Erhebung
des gemeinen Pfennigs verbunden.) jedoch im Wesentlichen erst nach der eigentlichen Klosterzeit entstanden.
Von Bedeutung für die Besitzgeschichte sind insbesondere das Amtserbbuch (AEB) des Klosters Buch von 1548
(SHStA Loc. 40087.) und das Erb- und Zinsregister von 1543 (StA Leipzig, Amt Leisnig Nr. 291.).
Letzteres befand sich bis zur Abgabe an das Hauptstaatsarchiv in Dresden 1940
unter den Akten des Amtsgerichtes Leisnig, wurde in Dresden unter der Nr. 9167 des Bestandes „Amtsgericht Leisnig“
aufbewahrt und gelangte mit der Zuweisung des ehemaligen Amtes Leisnig in das Einzugsgebiet des neugegründeten
Landesarchivs in Leipzig 1954 nach Leipzig.
Für die allgemeine Klostergeschichte von Bedeutung, jedoch für die Besitzgeschichte weniger erhellend, sind die
Buch betreffenden Statuten des Generalkapitels der Zisterzienser.
Bei der Arbeit mit der von Joseph Maria Canivez besorgten Edition dieser Statuten ist zu beachten, dass das
Kloster Buch häufig mit dem Kloster Zirc, Diözese Veszprem, Ungarn, welches in der Landschaft Bokan liegt und
daher in den Quellen oft Bokan, Bucam, Boc u.ä. heißt, verwechselt wird. Weiterhin muss man leider konstatieren,
dass das Register nicht hundertprozentig zuverlässig ist, so dass für den jeweils interessierenden Zeitraum die
Statuten komplett durchgearbeitet werden müssen.
Das Bruchstück eines Mortuariums, welches zusammen mit einer
die Jahre 1438-1489 umfassenden, ebenfalls unvollständigen meißnischen Chronik in einer Papierhandschrift des
15. Jh. überliefert und im Bericht der Deutschen Gesellschaft zu Erforschung vaterländischer Sprache und
Altertümer in Leipzig zum Jahr 1839 herausgegeben wurde, ist für besitzgeschichtliche Aspekte ebenfalls wenig
ergiebig, wurde jedoch für sozialgeschichtliche Untersuchungen des pleißenländischen Adels bereits gewürdigt.