Die Quellenlage.

zum allgemeinen Verständnis der Urkunden empfiehlt sich wie immer Wikipedia.
 

zur sprachlichen Fassung:

Die Überschriften sind zumeist aus den entsprechenden Urkundenbüchern übernommen, auch wenn sie den Sachverhalt nicht immer korrekt darstellen und zuweilen schon den Charakter eines Regests haben.
Die Darstellung der Regesten schwankt zwischen Kurz- und Vollregest, da ich mich erst später entschlossen habe, die vollständigen Texte zumindest der von Schöttgen gebrachten Urkunden aufzunehmen. Im deutschen Text habe ich viele Eigennamen nicht verändert und kursiv gesetzt, da sie oft nicht gesichert sind. Die deutschen Urkundentexte sind zur Erleichterung des Verständnisses vorsichtig angepaßt, es soll ja keine Edition sein.
Die Übersetzungen der lateinischen Urkunden durch ChatGPT 3.5 sind keineswegs eindeutig reproduzierbar. Eine Plausibilitätskontrolle ist stets angebracht, die Namen werden ohnehin kaum erkannt. Sie kann aber oft auch verschlungene Formulierungen entschlüsseln. So halte ich es für vertretbar, sie hier mit anzugeben. Eine Bereicherung sind sie auf jeden Fall. Die letzten Übersetzungen mit ChatGPT4.0 sind wesentlich besser. Man kann es bei der Urkunde 001 vergleichen.


zur speziellen Quellenlage zum Kloster Buch

hier ein Auszug aus Ludwig, Thomas (1996). Besitzgeschichte des Zisterzienserklosters Buch bei Leisnig (Magisterarbeit), Leipzig.
Sein Einverständnis konnte ich leider nicht bekommen.


Die wichtigste Quellengattung für die Klostergeschichte ist der Urkundenbestand. Ca. 360 Urkunden Bucher Provenienz befinden sich heute in den Archiven zu Dresden und Altenburg, der größte Teil davon, mit 333 ausgewiesenen Bucher Urkunden, im Sächsischen Hauptstaatsarchiv Dresden. Eine diplomatische Untersuchung über diesen beachtlichen Bestand fehlt bisher.
Die bis heute umfassendste gedruckte Sammlung Bucher Urkunden ist Christian Schöttgens Codex diplomaticus monasterii Buch, der 1755 nach dessen Tod von Georg Christoph Kreysig im zweiten Band der noch von beiden begründeten Diplomataria et scriptores historiae Germaniae medii aevi herausgegeben wurde. Die Sammlung umfaßt 289 Urkunden, deren Text Schöttgen aus den damals im Finanzarchiv lagernden Originalen übernommen hat. Bei Schöttgen finden sich allerdings einige wenige, im Laufe der Zeit vermutlich aufgrund spezieller Anforderungen durch den Geheimen Rat/das Geheime Konsilium in das Geheime Archiv gelangte Urkunden nicht. Die Edition ist, soweit das mit Stichproben anhand der Originale überprüft werden konnte, sorgfältig gearbeitet, doch wäre in Anbetracht der Bedeutung dieses Bestandes nicht nur für die Klostergeschichte, sondern auch für die Adels- und Ortsgeschichte des pleißenländischen und meißnischen Raumes eine vollständige und moderne Neuedition wünschenswert.
Die Altenburger Urkunden sind in Auswahl nach Anspruch und zeitlichem Rahmen in Hans Patzes „Altenburger Urkundenbuch“ eingegangen, das sich vor allem dadurch auszeichnet, dass es die Dorsualien der Urkunden mit verzeichnet. Weiterhin finden sich verstreute Drucke in den regional einschlägigen Urkundeneditionen. Ergänzend zur originalen Überlieferung der Urkunden wurden die in Archiven noch vorhandenen Urkundenrepertorien genutzt, die im Falle Dresdens aus dem Bestand des Kammerkollegiums/Geheimen Finanzkollegiums (ehemaliges Finanzarchiv) stammen. Das bisher bekannte früheste dieser Art findet sich fast im Wortlaut wiedergegeben in Kamprads Leisniger Chronik. Dieses, nach dem Schriftbefund in die Mitte des 16. Jh. zu datierende Verzeichnis enthält die später beim Geheimen Archiv und beim Finanzarchiv liegenden Urkunden noch gemeinsam und wurde zur Grundlage der späteren Repertorien Loc. 32506, geschrieben von Carl Joseph Duckwitz um 1750, und Loc. 32507. Neben zahlreichen späteren Bearbeitungsvermerken enthalten die Regesten des Bucher Inventariums zeitgenössische Nummern, die sich auf dem Dorsum der Originale wiederfinden. Wir haben hier sicherlich die Spuren der ersten Inventarisierung der Urkunden im Zuge der Sequestration vor uns.
Loc. 32506 und Loc. 32508 haben jeweils im Bucher Inventarium spätere rote Ziffern von vermutlich gleicher Hand, die die Urkunden in eine identische chronologische Reihenfolge bringen, die sich jedoch mit der Numerierung im Findbuch der Urkunden im ehemaligen Finanzarchiv von 1835 (1834 wurden alle Klosterurkunden vom Finanzarchiv an das Hauptstaatsarchiv übergeben) nicht deckt. Loc. 32507 ist etwas jünger als Loc. 32506, es stellt eine kürzer gefaßte, chronologisch nach den roten Ziffern in Loc. 32506 angeordnete Abschrift von Loc. 32506 dar.
Verschiebungen zum Findbuch ergeben sich dabei wohl daraus, dass die Nachträge (Varia 1 und Varia 2) am Schluß von Loc. 32506 nicht eingearbeitet wurden. Die beiden jüngeren Urkundeninventare bestehen aus später gebundenen „Paketen“, die man wahrscheinlich zunächst klosterweise ungebunden aufbewahrte.
Bisher nicht mit für Untersuchungen zur Klostergeschichte herangezogen wurde ein in Weimar vorhandenes Urkundeninventar (ThHStAW Reg. Oo pag. 792 Nr. 834.). Es stellte sich heraus, dass dieses gegenüber dem Dresdener Loc. 32508 als das ältere zu gelten hat. In ihm finden sich alle Bucher Urkunden, auch die heute im Staatsarchiv Altenburg lagernden, vereint. Die Regestennumerierung, die zeitgleichen Dorsualien der Urkunden entspricht, findet sich auch hier. Für die Überlieferungsgeschichte läßt sich somit folgendes rekonstruieren: Wie üblich werden die Urkundenbestände mit der Sequestration in das nächstgelegene Urkundendepot verbracht worden sein, in diesem Falle nach Altenburg, um den Sequestratoren nach Bedarf zugesandt zu werden. 1540 fertigte man Abschriften bzw. kurze Auszüge in doppelter Ausfertigung an, von denen eine im Archiv, die andere bei den Sequestratoren verblieb. (Das erwähnte Weimarer Urkundeninventar ist ein solches Exemplar.) Die Wittenberger Kapitulation und der Naumburger Vertrag machten u.a. eine Neuverteilung der Archivalien notwendig. Das heißt in unserem Falle, dass allein die den Klosterhof in Unterlödla im Altenburgischen betreffenden Urkunden in ernestinischen Beständen verblieben, während alle anderen in albertinische übergingen. Ob das Bucher Inventarium des Dresdener Loc. 32508 bereits vor der eigentlichen Archivalienübergabe angefertigt wurde oder erst danach, kann dabei nicht entschieden werden. Nach Altenburg gelangten die verbliebenen Urkunden in Folge der Weimarer Teilung von 1603, in deren Vertrag bestimmt wurde, dass jeder der neugeschaffenen Staaten Weimar und Altenburg mit den Ämtern auch die zugehörigen Akten und Urkunden bekomme. Im Oktober 1608 begann man in Weimar mit der Aktenaussonderung und seit 1615 gingen die entsprechenden Urkunden von Weimar nach Altenburg.
Akten zum Kloster sind in den Staatsarchiven in Weimar, Dresden und Leipzig vorhanden. Sie sind bis auf zwei Zinsregister aus dem Jahre 1495 (ThHStAW Reg. Pp 44 und 165. Ihre Entstehung ist vermutlich mit der Erhebung des gemeinen Pfennigs verbunden.) jedoch im Wesentlichen erst nach der eigentlichen Klosterzeit entstanden. Von Bedeutung für die Besitzgeschichte sind insbesondere das Amtserbbuch (AEB) des Klosters Buch von 1548 (SHStA Loc. 40087.) und das Erb- und Zinsregister von 1543 (StA Leipzig, Amt Leisnig Nr. 291.). Letzteres befand sich bis zur Abgabe an das Hauptstaatsarchiv in Dresden 1940 unter den Akten des Amtsgerichtes Leisnig, wurde in Dresden unter der Nr. 9167 des Bestandes „Amtsgericht Leisnig“ aufbewahrt und gelangte mit der Zuweisung des ehemaligen Amtes Leisnig in das Einzugsgebiet des neugegründeten Landesarchivs in Leipzig 1954 nach Leipzig.
Für die allgemeine Klostergeschichte von Bedeutung, jedoch für die Besitzgeschichte weniger erhellend, sind die Buch betreffenden Statuten des Generalkapitels der Zisterzienser. Bei der Arbeit mit der von Joseph Maria Canivez besorgten Edition dieser Statuten ist zu beachten, dass das Kloster Buch häufig mit dem Kloster Zirc, Diözese Veszprem, Ungarn, welches in der Landschaft Bokan liegt und daher in den Quellen oft Bokan, Bucam, Boc u.ä. heißt, verwechselt wird. Weiterhin muss man leider konstatieren, dass das Register nicht hundertprozentig zuverlässig ist, so dass für den jeweils interessierenden Zeitraum die Statuten komplett durchgearbeitet werden müssen.
Das Bruchstück eines Mortuariums, welches zusammen mit einer die Jahre 1438-1489 umfassenden, ebenfalls unvollständigen meißnischen Chronik in einer Papierhandschrift des 15. Jh. überliefert und im Bericht der Deutschen Gesellschaft zu Erforschung vaterländischer Sprache und Altertümer in Leipzig zum Jahr 1839 herausgegeben wurde, ist für besitzgeschichtliche Aspekte ebenfalls wenig ergiebig, wurde jedoch für sozialgeschichtliche Untersuchungen des pleißenländischen Adels bereits gewürdigt.