1514 August 5; Leisnig.
Quelle: LATh – HStA Weimar, EGA, Reg. Kk 131a, fol. 2r–3r (Abschrift).
[1] Auf Befehl Kf. Friedrichs haben heute Sebastian von Mistelbach und Sebastian von Kötteritzsch, Amtmänner zu
Grimma und Altenburg, im Namen des Kf. und seines Bruders im Streit zwischen dem Rat und der Gemeinde Leisnig als
Kläger sowie dem Abt Antonius und dem Konvent des Zisterzienserklosters Buch als Beklagte wegen Mälzens, Brauens
und Ausschanks von Bier in den Dorfschenken (kretscham) von
Gersdorf und
Hochweitzschen sowie anderer
Handwerksleistungen des Klosters beide Seiten angehört und die jeweiligen Rechte gegeneinander abgewogen.
[2] Nachdem die Vertreter des Zisterzienserklosters Buch ihre Privilegien, die ihnen vor langer Zeit von den
Burggrafen von Leisnig ausgestellt wurden, präsentiert haben, kam folgende Einigung zustande: Beide Parteien
erklären sich bereit, einer Schlichtung ihres Streits durch den Kf. zuzustimmen. Dabei ist zu klären, ob das
Privileg des Klosters Buch nur für das Dorf Gersdorf und seine Bewohner gilt oder auch darüber hinaus. Alle
anderen Privilegien sollen unberührt bleiben.
[3] Die Klagen des Rats und der Gemeinde Leisnig über die Geschäfte durch Vertreter des Klosters, die diesen
durch ihre Ordensleitung gestattet wurden, sollen ebenfalls vom Kf. untersucht werden