Kf. Ernst und Hz. Albrecht gestatten Nickel von Kötteritzsch die Vererbung des Vorwerks Minkwitz.

1484

Regest: Kamprad, Leisniger Chronik, S. 606.


Brief, darinnen Ernst Churfürst und Albrecht, Herzog zu Sachsen Gebrüdere, Nicoln von Kotteritzschen zu Sitten vergünstigen und nachgeben, dass er sein Forwerg zu Mingkwitz vererben, und einen ewigen Zins darauf setzen möge, doch also, dass solche aufgesatzte Zinse Ihrer Chur- und F. G. frey Lehn bleiben, und er die neben andern seinen Ritter-Güthern in Lehn empfahen und verdienen solle.