Gebhard von Heynitz bestätigt die Übertragung des Dorfes Reudnitz an ihn auf Lebenszeit.

1382 März 2; ―.

Original: SHStA: 10001 Ältere Urkunden, Nr. 4361.
Druck: Schöttgen & Kreysig № CCVII., pag. 259.


Gebhart von Heynitz bekennt, dass Abt Nikolaus von Buch und der Konvent ihm ihr Gut Reudnitz (Rudenicz) mit Gericht und allem Nutzen gegeben haben. Nach seinem Tod sollen seine Erben kein Recht daran haben. Weiter versichern die Söhne Nikolaus und Albrecht von Heynitz, dass sie nach dem Tod ihres Vaters an dem Gut Rudenicz kein Recht haben.

Gegeben im Jahre 1382, an dem Suntag Reminiscere.