- Der Kirchendiener muss in den Nokturnen zu den Lesungen und Responsorien und in den Laudes zu
KYRIELEYSON für die Oration - außer wenn schon heller Tag ist - eine Kerze anzünden,
- ebenso zu den Pausen im Kreuzgang und im Kapitelsaal; außerdem hat er zur Komplet eine Lampe anzuzünden,
wann immer dies nötig ist.
- Ihm kommt es auch zu, die Lampen in der Kirche immer dann herzurichten, wenn dies getan werden muss, Licht
in die Kirche zu bringen, wenn es fehlt, Kohle für die Pfanne, Wasser für die Händewaschung vor der Messe, Salz
und Wasser für die Segnung am Sonntag vor der Terz und Kohle für das Rauchfass vor dem Evangelium oder danach,
wenn CREDO IN UNUM DEUM gesungen wird.
- Nach der Messe trägt er das Salzgefäß ins Refektorium zurück, woher er es geholt hat.
- Wenn er dies alles nicht im (Bereich des) Klosters findet, darf er hinausgehen.