Welche Räume die Brüder betreten dürfen und wann. (cap.72)

Übersicht 70. Kapitel 71. Lesung 72. Betreten der Räume 73. Mixtum 74. Verhalten 75. Arbeit 76. Mahlzeit 77. Tischdiener 84. Ernte 102. Novizen
  1. DIE KÜCHE
    Niemand darf die Küche betreten außer dem Kantor und den Kopisten, um die Tafel zu glätten, Tinte flüssig zu machen oder Pergament zu trocknen, (sodann) der Sakristan oder jemand anders, um das Licht in der Kirche anzuzünden oder Kohlen in das Rauchfass oder die Kohlenpfanne zu legen oder um Salz für die Segnung zu holen.
  2. Aber auch diese dürfen nicht eintreten, wenn sie im Wärmeraum genügend Feuer vorfinden.
  3. Die Köche des Abtes und der Infirmar (dürfen) für ihre Arbeit (eintreten),
  4. ebenso derjenige, den der Koch ruft, um den Topf auf das Feuer zu setzen oder ihn wegzunehmen.
  5. DAS REFEKTORIUM
    Auch das Refektorium darf niemand betreten, außer der Infirmar und die Köche beider Küchen, nämlich des Abtes und der Brüder, um die Aufgabe ihres Dienstes auszuführen, ebenso jene, die der Refektorar zu Hilfe ruft, und alle Übrigen, die etwas trinken müssen, und der Kirchendiener für das Salzgefäß.
  6. DER WÄRMERAUM
    Der Wärmeraum darf außer für die oben genannten (Tätigkeiten) betreten werden, um die Schuhe einzufetten, zum Aderlass und zum Aufwärmen.
  7. Dies ist in Gegenwart eines anderen in Anstand und ohne nackte Füße zu tun.
  8. Es ist aber zu bemerken, dass jene Brüder diese drei oben genannten Räume betreten dürfen, die gemäß der Regel während des (ganzen) Jahres auf den Gängen des Klosters umhergehen.
  9. DIE SPRECHZIMMER
    Die Sprechzimmer darf niemand betreten.
  10. Wenn (die Brüder) etwas nötig haben, fragen sie am Eingang mit einem Zeichen oder einem Geräusch, und wenn es ihnen gestattet wird, treten sie ein.
  11. Zur Zeit der Lesung dürfen dort nicht mehr als zwei gleichzeitig mit dem Prior sprechen, außer der Prior entscheidet, wegen einer Notwendigkeit mehrere zu sich zu rufen.
  12. Wenn sie erledigt haben, wofür sie eingetreten sind, gehen sie gleich hinaus, außer sie werden zurückgehalten.
  13. DAS DORMITORIUM
    (Die Brüder) dürfen das Dormitorium betreten, wann immer es nötig ist.
  14. Wenn sie eintreten, setzen sie die Kapuzen auf ihre Köpfe.
  15. Wenn sie die Latrinen betreten, verbergen sie nach Möglichkeit ihre Gesichter in ihren Kapuzen und setzen sich so, dass sie die Ärmel vor sich zusammenlegen und die Kukulle bis zu den Füßen herunterfallen lassen.
  16. Wenn sie sich in Skapulieren hinsetzen, bedecken sie sich trotzdem nach Möglichkeit vorne.
  17. Im Dormitorium setzen sie sich nicht, außer zum Anlegen oder Ausziehen der Schuhe oder beim Wechseln der Tuniken, wenn sie dies im Sitzen machen wollen, und in diesem Fall (setzen sie sich) auf ihre Betten oder Fußschemel.
  18. Wenn sie sich ausziehen oder ankleiden, machen sie es ehrenvoll und vorsichtig, damit sie nicht nackt gesehen werden.
  19. Dies tun sie gewöhnlich nicht außerhalb des Dormitoriums, sondern an ihrem Bett, und die außerhalb (des Dormitoriums) schlafen, machen dies ebenfalls an ihren Betten.
  20. Der Abt kann den Kopisten, Celleraren, Infirmaren und den Köchen beider Küchen die Erlaubnis geben, Kukullen und Skapuliere abzulegen, wem und wo es ihm gut erscheint.
  21. Sie sollen darauf achten, dass sie so wenig wie möglich ohne Kukulle oder Skapulier sind.
  22. Denn ohne eines von beiden darf sich niemand gürten.
  23. Niemand steigt stehend ins Bett, sondern von der Bettkante aus hebt er die Füße ins Bett.
  24. Außer denen, die zur Ader gelassen wurden, und den Kranken, die nicht in den Chor kommen, schlafen (die Brüder) nicht auf Wolltüchern; diese können sie alle im Sommer auf Kleiderstangen hängen, wenn sie das wollen.
  25. Keiner schlägt dort die Kleider aus oder macht Zeichen, außer mit dem Abt oder dem Prior oder um jemanden im Auftrag des Abtes oder Priors zu rufen.