Die Zeit der Heu- und Getreideernte (cap.84)

Übersicht 70. Kapitel 71. Lesung 72. Betreten der Räume 73. Mixtum 74. Verhalten 75. Arbeit 76. Mahlzeit 77. Tischdiener 84. Ernte 102. Novizen
  1. In der Zeit der Heu- und Getreideernte bereiten sich der Priester und der Altardiener unmittelbar nach dem Kapitel darauf vor, die Messe zu singen.
  2. Dabei kann der Konvent in der Erntezeit anwesend sein und auch Privatmessen singen, während diese (Messe) gesungen wird, wenn der Abt oder der Prior es für gut befindet.
  3. An Vigiltagen und an Festen mit zwölf Lesungen beginnen diejenigen, die Privatmessen singen sollen, erst nach dem Offertorium damit.
  4. Wenn die Konventmesse beendet ist, gehen (die Brüder) sofort an die Arbeit.
  5. Wenn der Konvent in der Erntezeit zu dieser Messe nicht anwesend ist, müssen diejenigen, die zur Ader gelassen wurden, und die, die aufgrund einer Krankheit nicht im Chor sind, und die Brüder aus der Krankenabteilung in allem nach ihrem Rang helfen, wie es nötig ist.
  6. Wenn die Messe beendet ist, versammeln sich die Altardiener ihrerseits und folgen den anderen zur Arbeit.
  7. Der Prior sorge dafür, dass sie erfahren, wohin sie dem Konvent folgen müssen und wer sie anführt.
  8. Wenn zu diesen beiden Zeiten morgens die Messe gesungen wurde und es regnet, dürfen die Mönche nach der Terz Lesung halten und Privatmessen feiern, wenn der Abt oder der Prior es für richtig hält.
  9. Es ist darauf zu achten, dass der Konvent an allen Festen mit zwölf Lesungen, an denen wir arbeiten, und an den Vigiltagen der Heiligenfeste die Messe hören muss.
  10. In diesen Zeiten arbeitet der Konvent gewöhnlich bis zur Sext und wenn es nötig ist auch vor der Prim. Mittags essen und schlafen sie außerhalb des Klosters, wenn es nötig ist. Der Koch und der Tischleser nehmen das mixtum.
  11. Diejenigen, die in der Abtei bleiben und im Refektorium essen, halten immer in der Kirche die Danksagung, außer den Tischdienern.
  12. Jeder kann am Tag anderthalb Pfund normalen Brotes erhalten, wenn dies nötig ist, und es wird den Einzelnen nach den Erfordernissen von Zeit und Ort ausgeteilt.
  13. In dieser Zeit, außer an Tagen, an denen die Brüder frei sind für die Lesung, haben wir eine Zukost mittags und eine weitere abends, wenn dies möglich ist.
  14. Wenn es im Konvent gekochte oder frische Milch gibt, wird dies als eine gewöhnliche Zukost gezählt.
  15. Generell wird nie und nirgends Honig gegessen, außer der Abt hält dies für richtig, weil es an Zukost mangelt und Honig im Überfluss da ist.
  16. Es ist zu bemerken, wenn zu dieser Zeit auf Befehl des Abtes am Abend eine Zukost gegeben wird, dass ein Küchendiener dieser Woche dem Cellerar helfen kann und (dann) mit den Tischdienern isst.
  17. Wenn es in der Küche vier Wochendiener gibt, bedienen zwei den ganzen Tag.
  18. Wenn es zwei sind, bedient so nur einer.
  19. Wenn (die Brüder) weit entfernt vom Oratorium sind, können sie auch nach dem Läuten zur Vesper oder zu einer anderen Hore weiter arbeiten, wenn dies nötig ist; das darf (allerdings) zu anderer Zeit niemals geschehen.
  20. Wenn sie dort die Vesper gesungen haben, gehen sie zum Kloster.
  21. Wenn es nötig ist, kann der Prior (Brüder) dort zurücklassen, diese dürfen aber beim Abendessen der Tischdiener nicht fehlen.
  22. Das soll nur selten geschehen und zu anderer Zeit nie.
  23. Wer seine Mönche auf die Grangien schickt, achte unbedingt darauf, dass sie das Schweigen einhalten, wenn sie dorthin gehen und von dort zurückkehren und besonders dann, wenn sie sich dort aufhalten.
  24. Er achte auch darauf, dass dort Häuser bereitstehen, wo sie anständig und ordentlich gemeinsam essen und auch gemeinsam schlafen können, jeder in einem eigenen Bett, wie es die Regel vorschreibt.
  25. Dort, wo sie schlafen, soll ein Licht brennen.
  26. Er achte auch darauf, dass sie keine Zeichen mit den Konversen und mit den Bediensteten austauschen.
  27. Auch unter sich machen sie an Orten und zu Zeiten, die unangemessen sind, keine Zeichen.
  28. Keiner überschreitet die festgelegten Grenzen ohne Erlaubnis, noch darf er umherlaufen und Zerstreuungen suchen.
  29. Bei ihrem Tisch liest derjenige, dem es der Prior befiehlt.
  30. An Sonntagen und Festtagen sind sie frei für die Lesung.
  31. Kein Abt darf eine Gruppe von Mönchen auf irgendeine Grangie schicken, außer zur Erntezeit.
  32. Dies und alles, was diese Zeit betrifft, regelt jede Gemeinschaft nach den örtlichen Gegebenheiten und den Anordnungen ihres Abtes und Priors, weil es nicht überall in gleicher Weise beobachtet werden kann.
  33. Wenn der Konvent in der Abtei ist und sie sich morgens beeilen müssen, zur Arbeit zu kommen, kann der Abt entscheiden, dass schneller gesungen wird.