Der Cellerar und sein Helfer (cap. 117)

  1. Der Cellerar kann mit allen sprechen, außer mit den Mönchen und Novizen unseres Ordens.
  2. Es gehört zu seinem (Amt), die Mahlzeiten für die Köche beider Küchen zu bereiten und Salz in die allgemeinen Mahlzeiten zu geben und sie in die Teller zu verteilen, außer der Abt ist der Meinung, dass er dies nicht tun kann.
  3. Außer für die zur Ader Gelassenen darf er für keinen die gemeinsame Speise oder das Getränk ändern noch ihm ohne Befehl des Priors etwas hinzufügen.
  4. Der Prior selbst handelt in diesem (Bereich) wie in allen anderen nach dem Willen des Abtes, wie es oben gesagt wurde.
  5. Ausgenommen sind auch Gäste unseres Ordens, denen der Cellerar nur am ersten Tag eine Pitanz bereiten kann;
  6. und wenn er sie bereitet hat, muss er sie selbst auftragen.
  7. Zur angemessenen Zeit bereitet er Brot und Wein oder Most im Refektorium zum Austeilen vor.
  8. Denen, die beim Mittagessen bis zu drei Teilen des Brotes gegessen haben, gibt er zum Abendessen zusätzlich vom gröberen Brot, wenn er welches hat.
  9. Er schaut beim Mittag- wie beim Abendessen wenigstens ein Mal nach allen essenden Brüdern.
  10. Er kann das Dormitorium so oft verlassen, wie er will, ebenso das Refektorium, wenn er mit den Tischdienern isst.
  11. Von den Speiseresten kann er nehmen, wenn er etwas braucht, das Übrige aber lässt er dem Pförtner.
  12. Wenn die Brüder nach der Sext schlafen, trägt er die Teller der Tischdiener aus dem Refektorium.
  13. Am Samstag nimmt er von denen, die den Wochendienst beenden, die Gefäße und Küchengeräte entgegen, zählt sie und händigt sie denen aus, die ihren Dienst beginnen.
  14. Er nimmt nichts davon aus der Küche weg ohne Zustimmung der Köche.
  15. Wenn einer von denen, die den Küchendienst beenden, beim Segen nach der Matutin fehlt, muss er an seiner Stelle den Segen empfangen.
  16. An Tagen, an denen die Brüder frei sind für die Lesung, schickt er zwei Konversen in die Küche, die ihnen sowohl beim Abwaschen der Teller als auch bei anderen notwendigen Arbeiten helfen. Ebenso schickt er in der Weihnachtsnacht zwei, im Wärmeraum Feuer zu machen.
  17. Am Karfreitag lässt er die Konversen nach der Vesper die Kirche und nach der Komplet den Kreuzgang und den Kapitelsaal reinigen.
  18. Im Kapitel führt er die Konversen-Novizen zur Aufnahmebitte und nach einem Jahr zum Ablegen der Profess; dies teilt er vorher demjenigen mit, der das Kapitel hält.
  19. Er kommuniziert in der Matutinalmesse. Am Gründonnerstag beauftragt er Konversen, das Wasser zu wärmen, und sorgt für Schüsseln und Leinentücher, die für die Armenfußwaschung gebraucht werden; ebenso führt er die Konversen zur Fußwaschung der Mönche in den Kreuzgang.
  20. Am Karfreitag stellt er nach dem Offizium warmes Wasser in den Kreuzgang.
  21. Dies alles macht jener, der normalerweise bei der ersten Mahlzeit bedient.
  22. Denn wo der Cellerar mit wichtigeren Dingen beschäftigt ist, kann nach Ermessen des Abtes der Unter-Cellerar auch in Gegenwart des Cellerars bedienen und dann mit den Laienbrüdern und Bediensteten reden.
  23. Mit dem Cellerar spricht er nur im Sprechzimmer neben der Küche und im Vorratsraum.
  24. Mit den Gästen spricht er nicht, wenn der Cellerar im Kloster anwesend ist.
  25. Mit dem Infirmar spricht nur der, der bedient, wo und solange es der Abt für gut hält.
  26. Wenn der Cellerar abwesend ist, erfüllt er in allem dessen Amt.
  27. Er hüte sich aber davor, irgendetwas gegen des Willen des Cellerars zu tun, sondern fragt ihn bei allem um Rat und verteilt alles nach seinem Rat.
  28. Es ist anzumerken, dass nicht mehr als zwei Konversen zugleich in der Abtei mit dem Cellerar oder seinem Helfer sprechen dürfen, außer sie wurden von ihm aufgrund einer Notwendigkeit herbeigerufen.