Der Infirmar (cap.116)

Abt Prior Subprior Novizenmeister Sakristan Kantor Infirmar Cellerar Refektorar Gastbruder Pförtner Pitantiar
  1. Der Diener der Kranken hört gewöhnlich die Matutinalmesse und kommuniziert darin.
  2. Wenn ein Kranker in die Krankenabteilung geht, muss er dessen Wasser- und Maßkrug und das Bettzeug in die Krankenabteilung holen.
  3. Von da an kann er mit ihnen über ihre Bedürfnisse sprechen, (und zwar) am dafür bestimmten Ort, wie oben gesagt wurde.
  4. Für die Matutin zündet er eine Lampe an und bringt die dafür nötigen Bücher herbei; er muss sie wieder in die Kirche zurückbringen.
  5. Wenn an Sonntagen in der Krankenabteilung die Terz gesungen wurde, muss er Weihwasser hierher bringen.
  6. Er muss schauen, wer am besten hier die Horen singen und die Lesungen vortragen kann, und es ihm auftragen.
  7. Er trägt die Bücher, die in der Krankenabteilung sind, vor der Komplet in das Armarium zurück.
  8. Wenn im Kapitel allen (Brüdern) Gebete für Lebende oder Verstorbene aufgetragen wurden oder in der Gemeinschaft etwas bestimmt oder geändert wurde oder jemand von ihnen angeklagt wurde, wiederholt er es, wenn sie zur ersten Hore nach dem Kapitel zusammenkommen und diese gesungen wurde; jene halten dabei das Stillschweigen ein.
  9. Er schweigt aber grundsätzlich über alles Übrige, was dort gesagt bzw. behandelt wurde.
  10. Er darf hier nicht lesen oder arbeiten, außer er wird durch die Pflege oder ihre schwere Krankheit zurückgehalten.
  11. Die notwendigen Dinge verlangt er vom Cellerar durch ein Zeichen oder auch durch Worte, wo und wann es der Abt für gut hält.
  12. Wenn mehrere zum Essen dort sind und sie alles bereit vor sich stehen haben und sich gegenseitig bedienen können, geht er zur Hore oder zur Mahlzeit.
  13. Wenn nur einer dort ist und wenn dieser Kranke will, dass er bei ihm bleibt, bleibt er nicht nur, wenn er isst, sondern auch zur Kollatslesung und zur Komplet, wenn sie an der Schwelle zur Nacht gehalten werden, und zu den Vigilien, wenn der Prior ihm nicht mit seiner Zustimmung jemand anderen schickt.
  14. Nach dem GLORIA des ersten Psalms bei den Horen hält er das Stillschweigen ein, außer um der Schwerkranken willen.
  15. Er kann die Küche und das Refektorium für den Krankendienst betreten.
  16. Am Samstag wäscht er die Füße derer, die es wollen, und schlägt ihre Kleider aus.
  17. Wenn sie in den Chor zurückkehren, bringt er ins Refektorium und Dormitorium zurück, was er geholt hat.
  18. Wenn sie dem Tod ganz nahe sind, legt er sie auf die Erde auf ein grobes Tuch und schlägt dann gleich die tabula mit schnellen Schlägen vor der Tür des Kreuzgangs.
  19. Er wärmt Wasser zum Waschen des Leichnams und bereitet die Bahre vor, die er vom Grab zurückbringt und die er aufbewahrt.
  20. Zu seinem (Dienst) gehört es auch, wenn es nicht einem anderen aufgetragen wurde, das Blut der zur Ader Gelassenen zu entsorgen, die Gefäße von diesem Blut zu reinigen und im Winter im Wärmeraum nach den Vigilien, der Matutin oder der Prim Feuer zu machen.
  21. Es ist darauf zu achten, dass der Infirmar, wenn er sich aufgemacht hat, zur Mahlzeit zu gehen, nicht zurückkehrt, auch wenn er nicht vor dem Vers ankommt, sondern den Vers verpasst – außer er wird gezwungen, wegen vorbeikommender Gäste zurückzukehren.
  22. Diejenigen, die Äbte oder Bischöfe unseres Ordens außerhalb des Konvents bedienen, können nach der im Konvent gesungenen Komplet im Refektorium oder vor dem Refektorium Wasser trinken.