Der Kantor und sein Helfer (cap. 115)

  1. Der Kantor muss auf der rechten Chorseite stehen und der Sukzentor auf der linken.
  2. Jeder von ihnen ermuntert auf seiner Chorseite die Brüder zum Wachen und Singen.
  3. Fehler beim Anstimmen von Antiphonen, Psalmen, Kurzresponsorien, Hymnen und Versikeln korrigiert jeder auf seiner Chorseite und auf der anderen, wenn der andere sie nicht verbessert.
  4. Er sorgt dafür, dass die Brüder geordnet stehen und sitzen; in den Messen stimmt er KYRIELEYSON und an Festtagen die Hymnen außer denen in Sext und Non an.
  5. Der Kantor kann für jeden Fehler, der Sukzentor nur für unerträgliche, auf die andere Chorseite hinübergehen und auch von seiner (Seite) aus auf der anderen Seite Fehler verbessern, wenn dies nötig ist.
  6. Die übrigen Zuständigkeitsbereiche des Kantors darf sich der Sukzentor nicht herausnehmen, wenn der Kantor anwesend und nicht beschäftigt ist;
  7. wenn er aber abwesend oder beschäftigt ist, erfüllt er alles an seiner Stelle.
  8. Es ist nämlich (Aufgabe) des Kantors, die Bücher in die Kirche und wieder hinaus zu tragen,
  9. sie für die Kranken und für die, die sie brauchen, vorzubereiten und sie für den Gottesdienst im Oratorium vor allen hinzulegen,
  10. auf das Zeichen des Sakristans hin schneller zu singen und Lesungen zu kürzen, was aber beides auch ohne Zeichen des Sakristans geschehen kann, wenn es angebracht ist.
  11. Er stimmt ALLELUIA und die Antiphonen nach den Psalmen und bei Kommemorationen, die Wiederholungen des Invitatoriums und das Responsorium, die Responsorien der Verstorbenen und ihre Wiederholungen sowie die Antiphonen nach den Psalmen an.
  12. Er verteilt in der Kirche die Bücher, wo es nötig ist, und bereitet für den Lektor die zwölfte Lesung, die zum Tag gehört, zum Lesen vor.
  13. Er stimmt die Antiphon zu BENEDICTUS und MAGNIFICAT an bzw. singt sie dem Abt vor , wenn er sie anzustimmen hat, und stimmt dann das Canticum an.
  14. Bei der Messe stimmt er den Introitus, die Responsorien, ALLELUIA, den tractus, das Offertorium, SANCTUS, drei Mal AGNUS DEI und den Kommuniongesang an.
  15. Bei GLORIA IN EXCELSIS DEO und CREDO IN UNUM DEUM fügt er nach dem Priester ET IN TERRA PAX bzw. PATREM OMNIPOTENTEM an.
  16. Er verbessert in allem jene, die in der Kirche einen Fehler machen, außer denen, die bei den Nokturnen die Lesungen vom Lesepult aus vortragen.
  17. Außerhalb (der Kirche) nimmt er sich dies aber niemals heraus, außer wenn im Kapitel der Mondtag genannt wird oder die Dienstverteilung verlesen wird oder wenn es ihm befohlen wurde.
  18. Er schreibt an die Tafel, wer in Messen an Fasttagen die Lesungen vorzutragen, GLORIA LAUS, POPULE MEUS und AGYOS vorzusingen und die Litanei zu singen hat, wenn sie zu zwei und zwei gesungen wird.
  19. Wenn in der Messe nur eine einzige Lesung vorzutragen ist, verständigt er (den Betreffenden) vorher durch ein Zeichen.
  20. Er bestimmt an der Tafel die Brüder für die übrigen Dienste, nämlich für die Messe von der heiligen Maria, die Messe für die Verstorbenen und die Konventmesse, für das Evangelium, die Epistel, das Invitatorium, den Kirchendienst, die Tischlesung, den Küchendienst und die Gästefußwaschung.
  21. Wenn diese ihren Dienst vier Tage lang erfüllt haben, zählt es für eine Woche,
  22. wenn es aber weniger war, machen sie noch einmal eine Woche.
  23. Er muss auf die Tafel schreiben, wer am Gründonnerstag die Fußwaschung der Mönche vollzieht, wer in den Messen am Weihnachtstag und am Vigiltag von Ostern und Pfingsten die Lesungen in der Kirche vorträgt und die Responsorien singt und was sonst für diese Messen zu regeln ist.
  24. Wenn die Dienstverteilung geändert werden muss, nachdem sie im Kapitel vorgelesen wurde, muss er es dem anzeigen, den er streicht, und dem, den er einträgt.
  25. Außer in der Küche muss er deren Fehler selber verbessern oder es von jemand anderem machen lassen.
  26. Er muss in allem für die Dienste derer, die auf eine Reise geschickt wurden oder in der Krankenabteilung sind, eine Regelung treffen; ausgenommen ist der Küchendienst.
  27. Wenn diejenigen, die auf eine Reise geschickt werden oder in die Krankenabteilung gehen, einen Dienst haben, müssen sie es vorher dem Prior sagen, und jener (sagt es) dem Kantor.
  28. Er bestimmt die Lesungen im Kloster, zeigt sie denen, die lesen, und hört selbst zu oder (beauftragt) jemand anderen damit.
  29. Er nimmt die Professurkunden aus der Hand des Abtes entgegen und bewahrt sie auf.
  30. Der Abt beauftragt jemanden, dem er die Sorge für das Herstellen und Bewahren von (Profess)Urkunden und Büchern überträgt.
  31. Um Bücher abzugeben und entgegenzunehmen, kann er bis zum Eingang der Skriptorien gehen, aber nicht eintreten.
  32. Ebenso kann er für die gemeinsamen Bücher, nämlich Antiphonar, Hymnar, Graduale, Lektionar, Kollektaneum, Kalendarium und jene Bücher, die im Refektorium und zur Kollatslesung gelesen werden, bis zum Eingang des Noviziats, der Krankenabteilung und der Skriptorien gehen und sie durch ein Zeichen erbitten, jedoch darf er nicht weitergehen, außer der Abt hat es ihm befohlen.
  33. Er muss das Armarium nach der Kollatslesung abschließen und es auch während der Zeit von Arbeit, Schlaf und Mahlzeit und während die Vesper gesungen wird geschlossen halten.
  34. Er beginnt bei (der Segnung des) Weihwassers, bei der Fußwaschung, am Beginn der Fastenzeit und bei allen Prozessionen alle Verse und Antiphonen, außer wenn der Abt anwesend ist.
  35. (Der Abt) stimmt selbst POSTQUAM SURREXIT und auch HODIE BEATA VIRGO und das Responsorium INGREDIENTE und die Antiphon O REX GLORIE an; der Kantor trägt ihm diese drei (Stücke) vor.
  36. Am ersten Sonntag der Fastenzeit legt er, während die Matutinalmesse gesungen wird, die Bücher in den Kapitelsaal und teilt sie nachher auf den Wink des Abtes hin an die Brüder aus.
  37. Am Vigiltag von Ostern befestigt er an der Osterkerze die Jahreszahl, die Epakten, die Concurrentes und Indiktionen, die er auf ein kleines Blatt geschrieben hat, und fünf Weihrauchkörner.
  38. Wenn ein Kranker die Kommunion oder die Salbung empfangen soll, muss er einteilen, wer das Wasser, wer das Licht und wer das Kreuz trägt.
  39. In Abwesenheit des Abtes salbt er einen Kranken und beerdigt einen Verstorbenen, oder der, dem er es aufträgt.
  40. Beim Totenoffizium muss er KYRIELEYSON jedes Mal anstimmen, sooft es dort gesungen wird.
  41. Wenn der Abt Hebdomadar der Messe ist, spricht er an seiner Stelle im Refektorium die Verse und die Segnungen.
  42. Bei den Segnungen und bei der Krankensalbung bereitet er ihm das Kollektaneum vor und hält es geöffnet vor ihn hin. Sooft KYRIELEYSON gesungen wird, stimmt er es an.
  43. Er zählt bei den Verstorbenen den 30. Tag vom Tag nach ihrem Begräbnis an und verkündet diesen im Kapitel. Er verfasst die Todesanzeigen, die für sie ausgesandt werden, und liest auch im Kapitel die Todesanzeigen vor.
  44. Es ist darauf zu achten: Wenn ein Verstorbener vor dem Ende der Komplet stirbt, ist in den für ihn verschickten Todesanzeigen der gegenwärtige Tag anzugeben;
  45. wenn er aber nach dem Ende der Komplet stirbt, wird in den Todesanzeigen der folgende Tag angegeben.
  46. Wenn der Abt beim Tod eines Mönchs oder Konversen vom Kloster abwesend ist, mahnt ihn (der Kantor) im ersten Kapitel, in dem er anwesend ist, den Verstorbenen zu absolvieren.