- Der Prior muss in der Kirche auf dem ersten Platz der linken Chorseite stehen
- und im Kapitelsaal und bei der Kollatslesung neben dem Abt auf der rechten Seite sitzen.
- Er macht den Wochendienst des Invitators, liest aber nicht im Kapitel; er liest die zwölfte Lesung.
- Er schlägt die tabula zur Arbeit und führt die Brüder dorthin, wenn der Abt nicht hingeht. Wenn
er selbst nicht hingeht, überträgt er dies dem Subprior, wenn jener hingeht. Er schlägt die
tabula, wenn dies nötig ist, um die Brüder zum Kapitel zusammenzurufen, und gibt das Zeichen zum
Waschen.
- Wenn er anwesend ist, läutet er die Refektoriumsglocke (zur Mahlzeit des) Konvents und der Tischdiener.
- Wenn es vorkommt, dass er von außerhalb kommt und die Refektoriumsglocke geläutet oder der Vers
gesprochen wird, tritt er ein. Wenn der Subprior die Refektoriumsglocke genügend lange geläutet hat,
kehrt er an seinen Platz zurück.
- Wenn der Subprior bereits sitzt, tritt er wie die übrigen Mönche ein. Der Subprior macht ihm Platz
und lässt ihn an der Refektoriumsglocke sitzen, und er führt dann sein Amt aus.
- So macht er es auch im Kapitelsaal und bei der Kollatslesung.
- Er macht den Wochendienst in der Küche, außer wenn wichtigere Dinge dies verhindern, und bedient an
seinem Tag.
- Wenn er in der Krankenabteilung liegt, handle er mit größerer Zurückhaltung. Er spricht nicht mit
mehr als zwei (Brüdern) zugleich und dies nur am dazu bestimmten Ort, außer es ist einmal in Abwesenheit
des Abtes notwendig, um eines Rates willen mit mehreren zu sprechen oder um den Kranken ein Kapitel zu
halten.
- Denn er kann in Abwesenheit des Abtes auch das allgemeine Konventskapitel halten, wenn eine dringende
Notwendigkeit dies erfordert.
- Auch nimmt er im Kapitelsaal Beichten entgegen, wenn der Abt es für richtig hält.
- Im Übrigen handelt er in Anwesenheit wie in Abwesenheit des Abtes innerhalb und außerhalb (des
Klosters) in allem und für alle nach dem Willen des Abtes. Nur nimmt er nicht dessen Platz in der Kirche
ein, singt keine feierlichen Messen an dessen Stelle und segnet nicht Kerzen, Asche, Zweige, Feuer,
die corona und den Novizen (selbst).
- Auch gibt er nicht den Segen zum Evangelium.
- Er salbt keinen Kranken und beerdigt keinen Verstorbenen.
- Er gibt niemandem einen höheren oder niedrigeren Rang und lässt niemanden zu den Weihen zu.
- Er legt niemandem eine schwere Strafe auf, noch befreit er ihn davon; auch stößt er niemanden aus
dem Kloster aus, noch nimmt er einen Novizen auf, außer auf Befehl des Abtes.
- Auch nimmt er keine Beichte von kriminellen Vergehen entgegen, außer bei Sterbenden.
- Ihm soll nicht die Verantwortung für die Arbeitsbereiche, die Herden oder die Grangien übertragen
werden, denn sein Dienst ist für ihn ausreichend.
- Wenn er nicht Priester, sondern nur Diakon ist, darf er dem Lektor den Lesesegen geben, und zwar im
Kapitelsaal, im Refektorium und zur Kollatslesung, nicht aber in der Kirche.
- Auch steht es ihm zu, in der Kirche PATER NOSTER zu singen, TE
DEUM LAUDAMUS anzustimmen und die Evangeliumslesung vorzutragen.