Der Gastbruder (cap.119)

Abt Prior Subprior Novizenmeister Sakristan Kantor Infirmar Cellerar Refektorar Gastbruder Pförtner Pitantiar
  1. Der Gastbruder kann mit dem Gästekonversen und mit allen Gästen und mit denen sprechen, die im Gästehaus essen und schlafen; außerhalb der Pforte aber spricht er weder mit dem Gästekonversen noch mit den Gästen.
  2. Zu seinem (Amt) gehört es, dafür zu sorgen, was und wann die Gäste essen, wie und wo sie schlafen, und sie beim Essen zu bedienen.
  3. Das kann er aber ohne Befehl nicht tun, während der Konvent isst.
  4. Die Fußwaschung muss er selbst vorbereiten oder dies von jemand anderem tun lassen,
  5. und wenn sie vorbereitet ist, schlägt er im Kreuzgang langsam drei Mal die tabula und geht den Mönchen oder auch dem Abt auf dem Hin- und Rückweg voraus, bei Nacht mit Licht; er hilft wenn nötig bei der Fußwaschung.
  6. Um die kranken Gäste sowohl unter den Armen als auch unter den anderen muss er sich besonders kümmern.
  7. Wenn es nötig ist, eine Fußwaschung zu halten, nachdem die Brüder sich zur Ruhe in die Betten gelegt haben, macht er es mit dem Cellerar, so gut er es vermag.
  8. Am Gründonnerstag sorgt er dafür, dass die Armen auf die Fußwaschung im Kreuzgang gut vorbereitet werden.