Der Abt (cap. 110)
- Der Abt muss einen eigenen Platz, den ersten auf der rechten Chorseite haben, die Gebete beenden, die
erste Antiphon bei den Nokturnen anstimmen, den Lektoren den Segen geben, das zwölfte Responsorium
singen, TE DEUM LAUDAMUS anstimmen und das Evangelium lesen.
- in der gesamten Woche nach Weihnachten, Ostern und Pfingsten und (an Festen mit) zwölf Lesungen die
Antiphonen zu BENEDICTUS und MAGNIFICAT anstimmen, bei den Prozessionen
am (Fest der) Reinigung der heiligen Maria HODIE BEATA VIRGO, am Palmsonntag
INGREDIENTE DOMINO und an Christi Himmelfahrt O REX GLORIE
anstimmen,
- bei der Matutin und bei der Vesper PATER NOSTER singen, so dass alle es hören,
- und bei der Messe wie die anderen den Wochendienst machen. Gewöhnlich soll er am Vigiltag von
Weihnachten, am Tag selber, an Erscheinung, am Palmsonntag, an den drei Tagen vor Ostern und am
Tag selber, an Himmelfahrt, an Vigiltag von Pfingsten und am Tag selber, an allen Hochfesten der
heiligen Maria, (am Fest) des heiligen Benedikt, am Geburtsfest des heiligen Johannes des Täufers und
der Apostel Petrus und Paulus, an Kirchweihe, am Fest Allerheiligen, an allen besonderen Totenoffizien
und in Gegenwart eines Verstorbenen die Festmessen singen, und das auch, wenn er nachts im Schlaf eine
Täuschung hatte.
- Am (Fest der) Reinigung der heiligen Maria soll er die Kerzen segnen, an Beginn der Fastenzeit die
Asche, am Palmsonntag die Zweige, am Ostersamstag das Feuer, die corona der Novizen und erteilt
diesen Novizen die Mönchsweihe.
- (Er muss) dem Kapitel und der Kollatslesung vorstehen. Im Kapitel verteilt er die Aufgaben des Priors,
Subpriors und Kantors, auferlegt den Brüdern Bußen für leichte und schwerere Vergehen und befreit von
ihnen.
- Auch kann er (in der Rangordnung) hinauf oder heruntersetzen, wen er will.
- Andere Verfügungen kann er auch außerhalb (des Kapitels) treffen und davon befreien.
- (Er soll) die Beichten entgegennehmen,
- nach der Komplet beim Verlassen der Kirche mit Weihwasser segnen,
- im Dormitorium schlafen und mit den Gästen essen.
- Wenn er wegen eines Gastes das Fasten gebrochen hat, isst er dennoch zur gewohnten Stunde, also
nach der Non.
- Wenn keine Gäste da sind, muss er mindestens zwei Mönche an (seinem) Tisch haben.
- Er hält bei Tisch das Stillschweigen, soweit es vernünftigerweise möglich ist.
- Wenn er nach der Komplet von auswärts zurückkehrt, isst er im Refektorium, wenn keine Gäste da sind;
- so macht er es auch nach der Terz, wenn er zur Ader gelassen wurde.
- Hier kann er auch (etwas) trinken, sooft er will.
- Es ist auf Folgendes zu achten: Wenn der Abt bei jemandem etwas abgeschlagen hat, darf jener es sich
nicht herausnehmen, es von einem anderen zu erbitten oder anzunehmen.
- Wenn jemand vom Cellerar etwas erbeten hat, was dieser ihm nicht geben wollte, und er dieselbe Sache
danach auch vom Prior verlangt, darf er ihm nicht verheimlichen, dass es ihm der Cellerar verweigert
hat.
- Ebenso darf derjenige, der den Abt wegen irgendeiner Sache angeht, die ihm der Prior nicht geben
wollte, es niemals unterlassen, dem Abt bei dieser Bitte zu sagen, dass der Prior sie ihm verweigert
hat.
- Wer sich etwas anderes herausnimmt, muss wissen, dass er sich des Betrugs schuldig macht.
- Es ist zu bemerken, dass die Mönche vor dem Abt die Knie beugen, wenn sie ihn küssen, und sich nach
dem Kuss tief verneigen.
- In den Abteien unseres Ordens erweisen wir diesen Friedenskuss einem von einer Reise Kommenden nur
dann, wenn er vorher gebetet hat.
- Wenn (der Abt) in der Krankenabteilung ist, singt er keine Messen, weder private noch die
Konventmessen, außer aus einem Antrieb der Frömmigkeit in Gegenwart eines Verstorbenen, wenn er dies
kann und will.
- Wenn er aber ständig in der Krankenabteilung ist, kann er (mit Erlaubnis) des Kapitels in Cîteaux
sowohl Privat- als auch Konventmessen singen.
- Es ist darauf zu achten, dass der Abt, wenn er in leichter Schuld steht, sein Amt vollständig
ausführen kann, nur darf seine Buße dadurch nicht beeinträchtigt werden.